Ulla Schmidt, zuständige Berichterstatterin der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales;
Kerstin Griese, zuständige Berichterstatterin der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales;
Kerstin Tack, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen;
Matthias Schmidt, zuständiger Berichterstatter der Arbeitsgruppe Inneres:

In den Entschädigungsgesetzen des Bundes werden noch immer nicht alle Opfergruppen des Nationalsozialismus als NS-Verfolgte anerkannt. Damit bleibt ihnen eine zentrale symbolische Anerkennung verwehrt, worunter viele Opfer und ihre Angehörigen bis heute leiden. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert ein Anerkennungsgesetz und kritisiert die Blockadehaltung der Union.

„Der Bundestag hatte es in seiner Gedenkstunde am 27. Januar 2017 mit besonderem Blick auf die „Euthanasie“-Geschädigten erneut bekräftigt: alle Opfer der NS-Diktatur verdienen unsere Anerkennung und unseren Respekt. Das gilt damit auch für „Euthanasie“-Geschädigte wie für Sinti und Roma, Homosexuelle und Zwangssterilisierte, die im Bundesentschädigungsgesetz keine ausdrückliche Erwähnung als NS-Verfolgte finden. In der Würdigung und Anerkennung der Opfer des Nationalsozialismus darf es keine Benachteiligung geben!

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert daher ein Anerkennungsgesetz, das diese Opfergruppen ausdrücklich als NS-Verfolgte würdigt. Unser Ziel ist es, damit eine Gleichstellung in der Anerkennungskultur zu erreichen, die lange überfällig ist. Einen Antrag dazu hatten wir bereits vor einigen Wochen vorgelegt. Nun blockiert die Union. Und das trotz der Zusicherung der Bundeskanzlerin am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, sich für die Anerkennung der „Euthanasie“-Geschädigten einzusetzen. Das ist enttäuschend – für uns wie für die Überlebenden und ihre Angehörigen. Wir werden unser Anliegen in der nächsten Wahlperiode wieder auf die Tagesordnung setzen.“