Die Erfahrungen der Verbraucherzentralen wie auch der Bundesnetzagentur zeigen, dass die bisherigen Regelungen zur Bekämpfung von Telefon-Spam nicht ausreichen. Es sind weitere Schritte notwendig. Insbesondere dürfen sich unseriöse Geschäfte für die Anbieter nicht mehr lohnen.

Steigende Beschwerdezahlen und ständig fortgesetzte Belästigung von Verbraucherinnen und Verbrauchern zeigen, dass mit unerwünschter Telefonwerbung, untergeschobenen Verträgen und Missbrauch von (0)900er Nummer immer noch gutes Geld zu machen ist. Angst vor Strafe braucht ein Anbieter nicht zu haben, die Verfahren werden in der Regel eingestellt.

Im Einzelfall ist der Schaden gering, in der Summe ist der Missbrauch aber lukrativ. Dies muss sich in der Strafverfolgung widerspiegeln. Sinnvoll wäre eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft, dort würde sichtbar, dass es sich nicht um Einzelfälle sondern um Massen-Abzocke mit teilweise mehreren zehntausend Fällen handelt.