Christian Flisek, zuständiger Berichterstatter:

In dieser Woche erklärte die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Krefeld die Vollstreckung des in Chile ergangenen Urteils gegen Hartmut Hopp für zulässig. Wie von der SPD-Bundestagsfraktion in einem überfraktionellen Antrag Ende Juni 2017 gefordert, wird die strafrechtliche Aufarbeitung der Colonia Dignidad mit dieser Entscheidung vorangetrieben.

„Die Entscheidung des Landgerichts Krefeld zeigt, dass der politische und gesellschaftliche Druck der vergangenen Jahre Wirkung zeigt. Hartmut Hopp muss für seine Handlungen endlich zur Rechenschaft gezogen werden. Zahlreiche Gespräche mit Opfern der Colonia Dignidad haben bestätigt, wie wichtig ein solcher Schritt nicht nur für die strafrechtliche Aufarbeitung, sondern auch für die emotionale Aufarbeitung der schrecklichen Verbrechen der Colonia Dignidad ist.

Hartmut Hopp gehörte zur Führungsriege der Colonia Dignidad und gilt als rechte Hand des 2010 verstorbenen Sektenführers Paul Schäfer. In der Sekte Colonia Dignidad, 350 km südlich der chilenischen Hauptstadt Santiago de Chile, wurden über Jahrzehnte hinweg systematisch schwerste Menschenrechtsverletzungen begangen, darunter Sklaverei, Kindesmissbrauch und Folter.

Am 25. Januar 2013 verurteilte der Oberste Gerichtshof Chiles neben Hartmut Hopp fünf weitere Führungsmitglieder der Sekte zu mehrjährigen Haftstrafen wegen sexuellen Missbrauchs an chilenischen Kindern. Hopp hatte sich jedoch bereits im Mai 2011 unter Umgehung einer Ausreisesperre in die Bundesrepublik Deutschland abgesetzt. Chile hat Deutschland 2014 um die Übernahme der Vollstreckung der Haftstrafe ersucht. Dieser Antrag wurde von der Staatsanwaltschaft Krefeld im vergangenen Jahr befürwortet und lag seitdem dem Landgericht Krefeld zur Entscheidung vor."