Jens Zimmermann, zuständiger Berichterstatter:

Der Bundestag beschließt heute den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass hiermit im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher Preisaufschläge von Händlern für die meisten Kartenzahlungen verboten werden. Zudem wird die Sicherheit von Zahlungen erhöht und es werden neue Geschäftsfelder für Banken und innovative Unternehmen eröffnet.

„Das Gesetz sieht viele Verbesserungen für die Kundinnen und Kunden von Zahlungsdiensten vor. Die Verbraucherrechte werden in vielen Bereichen gestärkt. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt vor allem, dass Gebühren durch die Händler für die meisten elektronischen Kartenzahlungen verboten werden, beispielsweise bei Flugbuchungen über das Internet. Außerdem wird die Kundenhaftung bei Kartenmissbrauch von derzeit 150 Euro auf zukünftig 50 Euro begrenzt. Weiterhin werden die Sicherheitsanforderungen im Onlinebereich beim Login-Prozess der Kundenauthentifizierung erhöht.

Mit dem Gesetz werden Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienste der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterstellt und das Recht wird so an die aktuellen Marktentwicklungen angepasst. Finanz- und Bankgeschäfte werden längst nicht mehr nur über die traditionelle Filiale oder das Online-Banking großer Kreditinstitute erledigt. Immer mehr Unternehmen bieten Dienste rund um das Girokonto an, die beispielsweise über Kontostände informieren oder Zahlungen ermöglichen – ohne dass von diesen Unternehmen auch das jeweilige Konto angeboten wird.

Der Gesetzgeber gibt nun klare Regeln und Anforderungen für diese Dienste vor. Damit erhöhen wir nicht nur die Qualität dieser Dienste, sondern eröffnen mit klaren Vorgaben auch neue Geschäftsfelder für Banken und innovative Unternehmen. Beides kommt den Kunden zugute.“