Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:

Die SPD-Bundestagsfraktion hat durchgesetzt, dass Urteilsverkündungen der Bundesgerichte zukünftig live von Fernsehsendern übertragen werden können.

„Die Urteile unserer obersten Gerichte haben oft weitreichende Auswirkungen und deshalb ist es gut, dass die Bürger schnell und unmittelbar über die Rechtsprechung informiert werden. Mit diesem Gesetzentwurf wird die Rechtsprechung transparenter und bürgernäher. Die beim Bundesverfassungsgericht seit 1998 bewährte Praxis der Übertragung von Urteilsverkündungen wird nun auch bei den obersten Bundesgerichten ermöglicht.

Wir schaffen mit dem Gesetz zudem die Möglichkeit, zeitgeschichtlich herausragende Gerichtsverfahren für die Nachwelt in Tonaufnahmen festzuhalten. Diese Dokumentationen bedeutender Prozesse stehen damit Historikern und Wissenschaftlern zur Verfügung. Weil wir die Persönlichkeitsrechte der Prozessbeteiligten wahren und die Wahrheitsfindung nicht beeinflussen wollen, dürfen die Tonaufnahmen nur zu wissenschaftlichen Zwecken verwandt werden. Um dies zu garantieren, regeln wir ein ausdrückliches Verwertungsverbot der Aufnahmen für Gerichtsverfahren.

Schließlich regeln wir, dass Gerichte bei überfüllten Verhandlungssälen die Gerichtsverhandlung für Journalistinnen und Journalisten in einen Nebenraum übertragen können, damit alle interessierten Journalisten die Gerichtsverhandlung mitverfolgen können. Das Gesetz werden wir nächste Woche beschließen und damit drei wichtige Maßnahmen für noch mehr Bürgernähe und Transparenz in der Justiz umsetzen.“