Die deutlich bessere Parlamentsbeteiligung wird der Stellung des Budgetrechts als Königsrecht des Parlaments wirklich gerecht. Damit wird heute ein gutes Stück Parlamentsgeschichte in Deutschland geschrieben, sagt Rolf Schwanitz.

 

Der Deutsche Bundestag hat heute seine Beteiligungsrechte bei Entscheidungen über Maßnahmen des europäischen Rettungsfonds EFSF umfassend gestärkt. Die Vorschläge der SPD-Bundestagsfraktion wurden dabei nahezu vollständig berücksichtigt.

 

Bis auf eine Ausnahme werden künftig alle Entscheidungen über Hilfsmaßnahmen beziehungsweise ihre Änderungen vom Plenum des Deutschen Bundestages, das heißt von allen Abgeordneten, öffentlich entschieden. Dies betrifft Darlehen, Anleiheankäufe auf dem Primärmarkt, vorsorgliche Maßnahmen, Kredite für die Rekapitalisierung von Finanzinstituten, Leitlinien, Änderungen der Bedingungen von Instrumenten oder die sogannnten "Hebel". Die Auszahlung von einzelnen Hilfstranchen kann darüber hinaus aufgrund ihrer erheblichen Bedeutung künftig nur nach vorheriger Beteiligung des Haushaltsausschusses erfolgen. Daneben werden im Haushaltsausschuss auch bei Regierungsvorlagen Minderheitenrechte für Anhörungen geschaffen. Das Sondergremium schließlich befasst sich nur noch mit Sekundärmarktkäufen. Es wird durch eine geheime Wahl mit der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages stärker legitimiert und vergrößert.

 

Mit der nun beschlossenen Änderung des Stabilisierungsmechanismusgesetzes werden die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 2012 gezogen. Die deutlich bessere Parlamentsbeteiligung wird der Stellung des Budgetrechts als Königsrecht des Parlaments wirklich gerecht. Damit wird heute ein gutes Stück Parlamentsgeschichte in Deutschland geschrieben.