Mit ihrer Mehrheit haben die Koalitionsfraktionen heute das Aufbewahrungsfristenverkürzungsgesetz im Bundestag beschlossen. Bei dem Gesetz handelt es sich um ein reines Wahlkampfmanöver. Es ist völlig überflüssig. Sämtliche Regelungen des Gesetzes waren bereits Gegenstand eines Bund-Länder-Kompromisses im Vermittlungsausschuss, der dann aber an der Ablehnung von CDU/CSU und FDP im Bundestag scheiterte. Aufgrund des erneuten Anrufungsbeschlusses des Bundesrates liegen die Regelungen aber bereits wieder im Vermittlungsausschuss. Die Koalition bräuchte den Regelungen also nur zuzustimmen.

Das Gesetz hat lediglich einen Zweck: Es soll den Bürgerinnen und Bürgern eine steuerpolitische Initiative von Schwarz-Gelb vorspiegeln. Besonders ärgerlich ist dabei, dass die nunmehr vorgeschlagene Regelung zur Beendigung von Steuervermeidungen durch sogenannte Cash-GmbHs bei der Erbschaftsteuer weit hinter der schon erzielten Einigung zurück bleibt. Eine seriöse Steuerpolitik sieht anders aus.