Ohne dem Ergebnis der vom Oberlandesgericht Nürnberg angeordneten Wiederaufnahme des Verfahrens vorgreifen zu wollen, eines macht der Fall Gustl Mollath deutlich: Die Hürden für Einweisung und Verbleib in der Psychiatrie sind zu niedrig.

Angesichts des mit der Einweisung verbundenen massiven Eingriffs brauchen wir effektivere Kontrollinstanzen. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise zu prüfen, ob die Einweisung zukünftig auf zwei voneinander unabhängige Gutachten gestützt werden sollte. Zudem sollten externe Gutachten durch anstaltsfremde Sachverständige nicht erst nach fünf Jahren, sondern früher eingeholt werden, um der Gefahr von Routinebeurteilungen vorzubeugen.