Martin Rabanus, zuständiger Berichterstatter:

Das Statistische Bundesamt meldet, dass die Zahl der Aufstiegs-Bafög Geförderten im Jahr 2015 gesunken ist. Deswegen haben wir mit der Reform der Aufstiegsfortbildung zum Techniker, Meister oder Fachwirt, die zum 1. August 2016 wirksam wird, rechtzeitig auf den sich abzeichnenden Trend reagiert. Mit Leistungsverbesserungen, ausgeweiteten Fördermöglichkeiten und strukturellen Modernisierungen haben wir neue Anreize geschaffen, die Zahl der AFBG-Geförderten wieder zu steigern.

„Aktuelle Erhebungen zum Weiterbildungsverhalten haben gezeigt, dass die Weiterbildungsbeteiligung in Deutschland regional stark schwankt und allgemein ausbaufähig ist. Laut Statistischem Bundesamt sank die Zahl der Geförderten nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), kurz Aufstiegs-BAföG, von 171.000 in 2014 auf 162.000 Förderfälle in 2015. Die Konditionen des Aufstiegs-BAföGs spielen eine wichtige Rolle zur Motivation von Weiterbildungswilligen. Deshalb wird die neue Aufstiegsförderung mit 90 Millionen Euro Jahresvolumen die Attraktivität für viele Frauen und Männer wieder steigern.

Mit höheren Zuschüssen zum Unterhaltsbeitrag und den Kosten der Maßnahme reduzieren wir die private finanzielle Belastung. Des Weiteren haben wir die Förderung für Alleinerziehende und die Sozialberufe substantiell verbessert sowie Antragsverfahren vereinfacht. Schließlich haben wir den Zugang zur Förderung für berufserfahrene Bachelorabsolventen geöffnet und machen so die berufliche und akademische Bildung durchlässiger.

Die beschlossene Reform wird Fachkräfte, die eine Weiterbildung zum Techniker, Fachwirt oder Meister erwägen, ermutigen. Denn die Aufstiegsförderung ist jetzt ein modernes Förderinstrument, das die Belange von Beruf, individueller Weiterbildung und Familienleben besser denn je berücksichtigt. Dafür hat sich die SPD-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen eingesetzt, um den Aufstieg durch Bildung in Deutschland zu stärken.“