Menschen in Härtesituationen dürfen nicht mit Schnellschüssen abgespeist werden. Die Anhörung hat deutlich gezeigt: Die Eile ist überflüssig und schädlich. Bis Jahresende reicht das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes mit der Anordnung einer vorläufigen Härtefallregelung völlig aus. Dann muss eine systematisch saubere und stimmige Lösung gefunden werden. Der vorgelegte Entwurf ist eine unausgereifte Minimallösung.

Diese Zeit bis Jahresende hätte genutzt werden sollen, in der Praxis wertvolle Erfahrungen zu typischen Härtefällen zu sammeln. Zusammen mit einer ohnehin erforderlichen Neuregelung der Regelsätzen im Verlaufe des Jahres ist dann erst eine gesetzliche Neuregelung für Härtefälle erforderlich. Denn klar ist auch, Regelsätze und Ausgestaltung der Härtefallklausel hängen ganz unmittelbar miteinander zusammen.

Stattdessen wird mehr oder weniger die von dem Bundesverfassungsgericht formulierte Übergangslösung aus dem Urteilstext des Bundesverfassungsgerichtes -  jedoch mit mehreren einengenden und verfassungsrechtlich zweifelhaften Formulierungen - abgeschrieben. Das eigentliche Anliegen der Koalitionäre wird damit nur zu deutlich, nämlich auf Kosten von Menschen in Härtesituationen zu sparen und dies möglichst schnell gesetzlich festzuzurren. Das war jedoch nicht das Ansinnen des Bundesverfassungsgerichtes. Die Koalition hat ganz offensichtlich nicht aus den Misserfolgen vor dem Bundesverfassungsgericht gelernt, sonst wäre eine fundierte, durchdachte Lösungen auf der Grundlage einer sauberen statistischen Bewertung erfolgt.