Kerstin Tack, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen:

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. November, ein drittes Geschlecht einzuführen. Damit wird es nun endlich möglich sein, sich neben „männlich“ und „weiblich“ einem weiteren Geschlecht zuzuordnen.

„Die SPD-Bundestagsfraktion fordert schon seit Langem, verschiedene Lebenswirklichkeiten anzuerkennen und die Persönlichkeitsrechte intergeschlechtlicher Menschen zu stärken. Der Richterspruch ist ein Meilenstein für die Gleichberechtigung von Intersexuellen. Wir hoffen, dass die neue Bundesregierung ihren Handlungsauftrag ernst nimmt und innerhalb der Frist bis Ende 2018 brauchbare Vorschläge auf den Tisch legt. Da sich alltägliche Diskriminierung nicht mit einem einzelnen Urteil beenden lässt, ist es wesentlich, sich auch unabhängig von der Gerichtsentscheidung verstärkt für Selbstbestimmung und Gleichberechtigung von LSBTIQ-Menschen einzusetzen, also von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen sowie queeren Personen.“