Der im Oktober 2010 von der schwarz-gelben Koalition beschlossene Abbau steuerlicher Begünstigungen der Wirtschaft bei der Energie- und der Stromsteuer betrifft auch die Fernwärme-Versorgung. Heute lehnten es die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP ein zweites Mal ab, die steuerliche Förderung der Fernwärme über eine Ausnahmeregelung fortzuführen.

Diese Entscheidung werden rund vier Millionen Haushalte in Deutschland mit höheren Heizkosten bezahlen müssen, allein in Berlin ungefähr 600.000. Die Bundesregierung selbst hatte im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 den Erhalt der steuerlichen Förderung der Fernwärme vorgeschlagen. In der abschließenden Beratung dieses Vorhabens im Haushaltsausschuss aber strichen die Koalitionsfraktionen völlig überraschend die geplante Regelung. Am 26. November 2010 forderte der Bundesrat eine Korrektur dieser Entscheidung.

Der Wegfall der Energiesteuervergünstigung für die Fernwärme-Versorgung ist klimapolitisch kontraproduktiv und verfehlt. Die Fernwärme leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Klima- und Umweltziele Deutschlands. Insbesondere in Verbindung mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie bei der Nutzung von Abwärme bietet sie eine hocheffiziente Verwendung regenerativer und fossiler Energieträger. Im Vergleich zu Einzelheizungen reduzieren moderne Fernwärmeanlagen die Bildung von Feinstaub und luftgetragenen Schadstoffen und verbessern somit die Luftqualität in städtischen Verdichtungsräumen.

Eine steuerliche Entlastung der Fernwärme im Energiesteuergesetz ist wichtig und notwendig, um das von der Bundesregierung gesetzte Ziel nicht zu gefährden, den KWK-Anteil an der gesamten Stromerzeugung bis 2020 auf 25 Prozent zu erhöhen.

Neben KWK-Anlagen sind Heizwerke ein bedeutsamer und unverzichtbarer Bestandteil in den meisten Fernwärmenetzen. Sie gewährleisten nicht nur die effiziente Abdeckung von Bedarfsspitzen, sondern auch den ökologisch und ökonomisch sinnvollen Ausbau von Wärmenetzen.

Die an die Fernwärmenetze angeschlossenen Heizsysteme unterliegen in der Regel dem Emissionshandel und treten auf dem Wärmemarkt in Konkurrenz mit anderen Heizlösungen, die nicht am Emissionshandel teilnehmen. Die steuerliche Begünstigung der Fernwärme hätte also dem Ausgleich bestehender Wettbewerbsnachteile der Fernwärme-Versorgung gedient. Diese Steuerpolitik der Koalition ist auch wettbewerbsschädlich.