Pressemitteilung

Kindeswohl darf nicht verletzt werden

Stand:
04.10.2012
Dokument Nummer:
1040
Arbeitsgruppen:
Rechtspolitik
Abgeordnete/r
Burkhard Lischka
Themen:
Rechtspolitik
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Zum durch die Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zur Beschneidung erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka:

Durch eine gesetzliche Regelung dürfen aus unserer Sicht keine Spielräume eröffnet werden, die das Kindeswohl erheblich verletzen. Jeder Gesetzesentwurf muss sich daher an folgenden fünf Kriterien messen lassen:

  • eine ausreichende medizinische Ausbildung der Person, die eine Beschneidung vornehmen darf;
  • die Vornahme einer lokalen Betäubung;
  • eine umfassende Aufklärung der Eltern durch einen Mediziner über Art, Umfang und Folgen des Eingriffs;
  • die Bescheinigung eines Mediziners, dass der Gesundheitszustand des Jungen eine Beschneidung erlaubt;
  • ein „natürliches Vetorecht“ älterer Jungen wie vom Deutschen Ethikrat gefordert.