Marlene Rupprecht und Christoph Strässer begrüßen den Fortschritt beim Beschwerdeverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention. Bei Inkrafttreten des Individualbeschwerderechts würden Kinderrechte weltweit gestärkt.

 

Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass das Beschwerdeverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention einen großen Schritt vorangekommen ist. Tritt das Indivualbeschwerderecht bald in Kraft, werden Kinderrechte weltweit deutlich gestärkt. Kinder und Jugendliche werden ein wirkungsvolles Instrument an die Hand bekommen, um Verletzungen ihrer Rechte im Genfer Ausschuss für die Rechte des Kindes zu rügen.

 

Aktuell hat Unicef erneut das Fehlen von eigenständigen Kinderrechten in der Verfassung kritisiert. Damit Kinderrechte auch in Deutschland weiter gestärkt werden, muss sich die Bundesregierung für eine Änderung des Grundgesetzes einsetzen.