Wir haben EU-Kommissar Karel De Gucht aufgefordert, im Kooperationsabkommen mit den USA keine Schiedsverfahren zwischen Investoren und dem jeweiligen Gaststaat („Investor-to-state“) zuzulassen. Diese Streitverfahren bieten die Möglichkeit von Schadensersatzklagen vor privaten internationalen Schiedsgerichten und sind häufig einseitig auf die Interessen der Investoren ausgerichtet. Es besteht die Gefahr, dass die öffentliche Hand bei solchen Investor-Staat-Schiedsverfahren in die Haftung für private Investitionen in Milliardenhöhe genommen wird. Wir brauchen für das wichtige Handelsabkommen von EU und USA die Akzeptanz in Politik und Gesellschaft. Die Möglichkeit derartiger Schiedsverfahren wäre da nur kontraproduktiv.

Grundsätzlich begrüßen wir, dass im Rahmen der Verhandlungen zum transatlantischen Handelsabkommen auch gemeinsame Regeln für Investitionen gefunden werden sollen. Handels- und Investitionsbeziehungen müssen offen und transparent sein und auf fairen Voraussetzungen und gegenseitigem Respekt basieren. In Europa und den USA wird hinreichender Schutz für Investitionen durch die jeweiligen Rechtsordnungen gewährt. Weitere Investitionsschutzvorschriften sind deshalb nicht erforderlich. Das wird auch durch das erfreuliche Ausmaß wechselseitiger Investitionen im transatlantischen Verhältnis deutlich.

Daher dringen wir darauf, dass in den Verhandlungen über Investitionsregeln auf einen Interessenausgleich geachtet und das bereits erreichte hohe Niveau des Rechtsschutzes in Europa berücksichtigt wird, ohne dass die Gesetzgebungskompetenz souveräner Staaten ausgehebelt wird. Investitionsschutz darf Investoren aus den USA, die in der EU tätig sind, keine größeren Rechte einräumen als sie europäischen Investoren gewährt werden. Das gilt auch im Verhältnis von europäischen Investoren in den USA. Für alle Investoren müssen der ordentliche Rechtsweg und das Rechtsschutzsystem in dem Staat, in dem investiert wird, bindend sein. Über Investitionsschutzabkommen darf das geltende Recht im Zielland nicht umgangen werden.