Jugendschutz oder was das Ministerium dafür hält – eine absurde Vorstellung im „Sommertheater“
- Stand:
- 09.07.2012
- Dokument Nummer:
- 783
- Arbeitsgruppen:
- Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Abgeordnete/r
- Caren Marks
- Themen:
- Jugend
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Anlässlich der Berichterstattung zu einer geplanten Verschärfung des Jugendschutzes seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erklärt die jugend- und familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks:
Die öffentlich gewordenen Überlegungen des Ministeriums von Frau Schröder offenbaren eine kaum zu überbietende Unkenntnis über das wirkliche Leben von Jugendlichen in der heutigen Zeit und sind schlichtweg als „blinder Aktionismus “ im „Sommertheater“ zu bezeichnen.
Wenn es darum geht, den Alkoholmissbrauch von Jugendlichen weiter einzudämmen, bedarf es keiner weiteren oder gar verschärfenden neuen gesetzlichen Regelung. Unser Jugendschutzgesetz ist gut und maßvoll ausgestaltet.
So sind Forderungen, Jugendlichen unter 16 Jahren nach 20 Uhr nur noch in Begleitung der Eltern etwa einen Konzertbesuch zu ermöglichen, wenn dort Alkohol ausgeschenkt wird, auch nur als realitätsfremd und absurd zu bezeichnen.
Denn nicht das Gesetz ist das Problem sondern gegebenenfalls die Kontrolle vor Ort. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich deswegen für die strikte Einhaltung des bestehenden Jugendschutzgesetzes ein.
Aufklärung und Prävention im Zusammenhang mit den Gefahren des übermäßigen Alkoholkonsums müssen im Vordergrund stehen, die Eigenverantwortung von Jugendlichen muss gestärkt werden.
Mit der SPD-Bundestagsfraktion wird es daher auch keinen Rückfall in eine Jugendpolitik geben, die ihr Ziel in immer mehr Verboten sieht.