Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher;
Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin:

Die Koalitionsfraktionen werden am Donnerstag ein Gesetz zur Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr verabschieden. Künftig kann die Teilnahme an Rennen und das Alleinrasen mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Kommen dabei Menschen zu Tode, liegt die Strafe bei bis zu zehn Jahren.

„Immer wieder kommt es auf unseren Straßen zu illegalen Autorennen und auch zu rücksichtsloser Raserei einzelner. Dabei kommen immer wieder Unbeteiligte zu Schaden. Sie kämpfen über viele Jahre lang mit Verletzungen oder verlieren gar ihr Leben. Künftig macht sich jeder strafbar, der ein illegales Autorennen organisiert, daran teilnimmt oder sich mit seinem Kraftfahrzeug alleine, mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.

Wir wollen ausdrücklich nicht diejenigen mit den Mitteln des Strafrechts sanktionieren, die aus verschiedensten Gründen ein paar Kilometer zu schnell gefahren sind. Es geht uns um diejenigen, die die Straße mit einer Rennpiste verwechseln und aus ihrem Auto das höchstmögliche an Geschwindigkeit herausholen wollen. Es sind diejenigen gemeint, die durch rücksichtsloses Rasen andere Menschen gefährden, beziehungsweise, die diese Möglichkeit billigend in Kauf nehmen.

Explizit wird im Gesetz auch die Einziehung von Fahrzeugen geregelt, die bei einem Rennen oder beim Rasen genutzt wurden. Vielen fehlt zwar das Verständnis für das Wohl ihrer Mitmenschen, wenn es aber um ihr Auto geht, dann werden sie sensibel. Wer sein Auto im Verkehr in letzter Konsequenz wie eine Waffe nutzt, der muss auch damit rechnen, dass ihm diese Waffe abgenommen wird.“