Ernst Dieter Rossmann, Sprecher der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung:

Heute hat der Bundesrat mit der Zustimmung aus allen politischen Konstellationen der Änderung des Grundgesetzes zur Abschaffung des Kooperationsverbots in der Hochschul- und Wissenschaftsförderung zugestimmt. Das ist ein bemerkenswerter Konsens, der Zeichen setzt. Damit kann der Bund zukünftig nicht mehr nur über Projekte, sondern auch dauerhaft Hochschulen finanziell unterstützen. Dies ist ein wichtiger erster Schritt hin zu einer neuen Kooperationskultur von Bund und Ländern in Bildung, Wissenschaft und Forschung. Wir werden diese neuen Möglichkeiten insbesondere nutzen, um die Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu verbessern.

„Mit der Zustimmung des Bundesrats zur Abschaffung des Kooperationsverbots in der Hochschul- und Wissenschaftsförderung beginnt eine neue Phase der Bund-Länder-Kooperation in diesem für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes zentralen Politikfeld. Dies ist ein historischer Erfolg der Bildungspolitikerinnen und -politiker aller Parteien, nicht zuletzt der SPD-Bildungspolitikerinnen und -politiker.

Noch nie zuvor in der bundesdeutschen Geschichte gab es so weit reichende Förder- und Kooperationsmöglichkeiten für Hochschulen und die Wissenschaft. Die nun anstehende, neue Phase der Vernetzung unserer Wissenschaftseinrichtungen ist nicht nur gut für unsere Forscherinnen und Forscher, sondern auch für unsere Studierenden sowie für den wissenschaftlichen Nachwuchs.

In den nächsten Monaten werden wir daran arbeiten, die neu geschaffenen verfassungsrechtlichen Möglichkeiten für die Umsetzung innovativer Projekte zu nutzen. So werden wir etwa die Kooperationspotentiale von Hochschulen mit der außeruniversitären Forschung noch stärker aus-schöpfen. Wir wollen darüber hinaus die Beschäftigungsperspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs verbessern. Mit einem „Zukunftspakt für den wissenschaftlichen Nachwuchs“ werden wir die bessere Planbarkeit der Karrierewege in der Wissenschaft fördern.

Für uns gilt aber auch: was gut für unsere Hochschulen ist, kann nicht schlecht für unsere Schulen sein. Daher streben wir weiterhin eine Abschaffung des Kooperationsverbots in allen Bildungsfragen an. Von den Gewerkschaften über die Industrie bis hin zu zahlreichen Expertinnen und Experten besteht Übereinstimmung, dass unsere Verfassung es dem Bund ermöglichen sollte, die Länder in schulischen Fragen zu unterstützen. Hierfür werden wir weiter werben.“