Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher:

Am 16. Januar findet die mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren zur Grundsteuer statt. Sämtliche Experten erwarten, dass das Gericht die völlig überalterten Bewertungsgrundlagen als verfassungswidrig ansehen wird. Gegen einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Modernisierung der Bewertung schürt der Eigentümer-Verband „Haus und Grund“ Ängste vor abstrusen Steuererhöhungen.

„Die Grundsteuer ist mit einem bundesweiten Aufkommen von rund 13 Milliarden Euro jährlich eine der wichtigsten Einnahmequellen für Kommunen zur Finanzierung der Infrastruktur. Die Länder haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, den der Bundesrat mit großer Mehrheit beschlossen hat. Auch wenn der Entwurf noch verbesserungsbedürftig ist, macht er den ersten Schritt zu einer Grundsteuerreform: Er passt die Bewertung der Grundstücke und Immobilien an die heutigen Werte an.

Die Kritiker des Gesetzentwurfes haben daraufhin Berechnungen angestellt, ohne den zweiten Reformschritt zu berücksichtigen: Sie unterschlagen die Anpassung der so genannten Messzahlen und Hebesätze und kommen zu abstrusen Steuererhöhungen. Das ist in etwa so, als säße man in einem Ruderboot und zöge das linke Ruder durchs Wasser, ohne das rechte Ruder zu benutzen – und behauptete dann, das Boot könne nicht geradeaus fahren.

Wer die Reform der Grundsteuer grundsätzlich gefährdet, bringt das öffentliche Finanzierungssystem insgesamt ins Wanken und gefährdet die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden.“