Wir begrüßen die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat ausdrücklich. Der Gesetzentwurf der Koalition ermöglicht weder eine wirksame Bestrafung der Täter, noch einen besseren Schutz der Opfer und zudem auch keine effektive Überwachung von Prostitutionsstätten. Außerdem setzt der Entwurf die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels nur unzureichend um. 

Die betreffenden Straftatbestände im Strafgesetzbuch hätten umfassend reformiert werden müssen, um die geringe Zahl der Verurteilungen dem tatsächlichen Ausmaß der Kriminalitätsform anzupassen.

Der Entwurf der Koalition sieht zudem weder eine Erlaubnispflicht für Bordelle vor noch sind die Auflagen für den Betrieb konkret geregelt. Auch die im Zusammenhang mit Menschenhandel bedeutsame Wohnungsprostitution wird von den Regelungen ausgenommen.

Eine effektive Bekämpfung des Menschenhandels ist ohne die Stärkung der Opfer undenkbar. Was wir brauchen, ist ein vom Strafverfahren unabhängiges Aufenthaltsrecht. Dies würde den betroffenen Frauen ermöglichen, sich angstfrei an die Strafverfolgungsbehörden zu wenden.