Die Regierungsvorschläge zur Geldwäscheprävention erfordern einen erheblichen Bürokratieaufwand bei Unternehmen und Behörden, ihre Wirksamkeit bleibt jedoch begrenzt. Die SPD wird keinem Gesetz zustimmen, das hinter den Anforderungen der international vereinbarten Präventionsziele bei der Geldwäschebekämpfung zurückbleibt oder ohne stichhaltige Begründung Grundrechte einschränkt, erklärt Martin Gerster.

 

Mit einer Optimierung der Geldwäscheprävention will die schwarz-gelbe Bundesregierung auf die Kritik im Deutschlandbericht 2010 der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) reagieren. Die betroffenen Wirtschaftszweige erklärten sich in der gestrigen Anhörung des Finanzausschusses grundsätzlich zur Unterstützung bereit. Doch die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen ist zweifelhaft.

 

Die Bewertungen der Sachverständigen konfrontieren den Gesetzgeber mit wichtigen Fragen: Stehen die bürokratischen Anforderungen an Unternehmen des Nichtfinanzsektors im vernünftigen Verhältnis zum dortigen Geldwäscherisiko? Sind die Regelungen zum Umgang mit "politisch exponierten Personen" (PEPs) und zur Identifizierung von "wirtschaftlich Berechtigten" hinreichend verständlich, handhabbar und effektiv? Und kann und sollte Deutschland die Möglichkeit, mit elektronisch gespeichertem Geld (E-Geld) anonym zu zahlen, tatsächlich stark einschränken?

 

Gerade der letzte Punkt blieb heftig umstritten. Die Bundesregierung will einen anonymen Erwerb von E-Geld-Produkten, die für Geldwäschezwecke genutzt werden könnten, künftig ausschließen. Eine Einschätzung des konkreten Gefahrenpotenzials war den Behördenvertretern aber unmöglich. Die Anbieter betroffener E-Geld-Produkte bemängeln, dass Deutschland einen Sonderweg einschlagen würde, der weder durch europäische Vorgaben noch die FATF-Empfehlungen erzwungen werde. Daten- und Verbraucherschützer machten sogar verfassungsrechtliche Bedenken gegen einen Verzicht auf Bagatellgrenzen bei den Sorgfaltspflichten geltend.

 

Die Koalitionsfraktionen werden sich entscheiden müssen: Die Regierungsvorschläge zur Geldwäscheprävention erfordern einen erheblichen Bürokratieaufwand bei Unternehmen und Behörden, ihre Wirksamkeit bleibt begrenzt. Im E-Geld-Bereich ist Geldwäsche ohne eine Einschränkung von Marktchancen und Bürgerrechten möglicherweise nicht zu verhindern. Die Frage der Verhältnismäßigkeit steht offen im Raum - kein gutes Zeugnis für die Zusammenarbeit der zuständigen Finanz-, Innen-, Justiz- und Wirtschaftsministerien.

 

Die SPD wird jedenfalls keinem Gesetz zustimmen, das hinter den Anforderungen der international vereinbarten Präventionsziele bei der Geldwäschebekämpfung zurückbleibt oder ohne stichhaltige Begründung Grundrechte einschränkt.