Keine Missverständnisse mehr: Das Entgeltgleichheitsgesetz der SPD-Bundestagsfraktion greift weder ein in die Tarifautonomie noch schafft es ein Bürokratiemonster. Selbst die Gewerkschaften sehen die Tarifautonomie durch den Gesetzentwurf nicht bedroht: Nur wenn das Gesetz vorschreiben würde, wie Entgeltdiskriminierung beseitigt werden muss, läge ein unzulässiger Eingriff in die Tarifautonomie vor.

Auch der Vorwurf, das Gesetz führe zu unnötiger Bürokratie, wurde ausgeräumt: Als ersten Schritt sieht der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion eine kursorische Prüfung vor, die mit verhältnismäßig geringem Aufwand erfolgen kann. Nur bei begründetem Verdacht auf Entgeltdiskriminierung muss detailliert, also aufwändiger, geprüft werden. Dieser nächste Schritt wäre überflüssig, wenn die Unternehmen das Gebot der Entgeltgleichheit in der Praxis auch umsetzen würden. Das heißt: Je mehr Unternehmen die Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern zur betrieblichen Maxime erheben, desto geringer wird der bürokratische Aufwand werden.

Das Entgeltgleichheitsgesetz der SPD-Fraktion macht aus dem Prinzip eine Praxis: Indem es die Verstöße gegen das Entgeltgleichheitsgebot aufdeckt und bekämpft – und die Betriebe zur Rechtstreue anhält. Dennoch bleiben die Koalitionsfraktionen bei ihrer Meinung. Sie halten eine gesetzliche Regelung wie immer für überflüssig und überlassen die Frauen sich selbst.