Sönke Rix, frauenpolitischer Sprecher:

Seit mehr als fünf Jahrzehnten ist die Entgeltgleichheit für Frauen und Männer rechtlich geboten. Und doch bestimmt der Grundsatz nicht die tarifliche und betriebliche Praxis. Die durchschnittliche Lohnlücke zwischen Frauen und Männern von 22 Prozent legt davon Zeugnis ab.

„Bereits das siebte Jahr in Folge wird der Equal Pay Day in Deutschland begangen. Geändert hat sich an der Entgeltdiskriminierung von Frauen seit dem ersten Gleichbezahltag rein gar nichts. Das zeigt: An einem Gesetz kommen wir nicht mehr vorbei.

Um Entgeltdiskriminierung von Frauen abzustellen, brauchen wir in den Betrieben nachvollziehbare Entgeltstrukturen. Nur wenn unbegründete Unterschiede sichtbar gemacht werden, kann Benachteiligung abgestellt werden. Dabei meint Entgelt mehr als nur den Grundlohn der Beschäftigten. Auch Entgeltbestandteile wie Zulagen und Zuschläge, Darlehen, Abfindungen etc. müssen für sich betrachtet werden und dem Grundsatz der Entgeltgleichheit genügen. Darauf hat der Europäische Gerichtshof mehrfach hingewiesen.

Ein Gesetz, das Unterschiede offenlegt, ist aber noch längst kein Garant dafür, dass sich der Equal Pay Day erledigen wird. Nur wenn die Betriebe auch verbindliche Verfahren zur Beseitigung von geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden anwenden, wird Entgeltgleichheit betriebliche Praxis.

Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, dass Frauen am Ende jeden Jahres 100 Prozent in der Tasche haben.“