Katja Mast, arbeits- und sozialpolitische Sprecherin;
Markus Paschke, zuständiger Berichterstatter:

Nach dem Rentenpaket, dem Mindestlohn und dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie setzt die SPD nun das nächste zentrale Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um. Künftig wird es klare Regeln für Leiharbeit und Werkverträge geben. Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen wird zügig im Bundeskabinett beraten und daraufhin ins parlamentarische Verfahren eingebracht.

„Gerechtigkeit heißt für die SPD gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Viele Menschen haben darauf gewartet, dass Missbrauch und Lohndrückerei bei Leiharbeit und Werkverträgen verhindert werden. Unsere Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat sich dafür mit viel Standhaftigkeit eingesetzt und sie hat mit Unterstützung der SPD-Bundestagsfraktion erreicht, dass die CDU/CSU ihre Blockadehaltung endlich aufgegeben hat.

Wir werden Leiharbeit durch die neue Überlassungshöchstdauer von grundsätzlich 18 Monaten und dem Grundsatz von Equal Pay – gleicher Lohn für gleiche Arbeit – wieder auf das zurückführen, für das sie gedacht ist – für das Abarbeiten von Auftragsspitzen und Urlaubszeiten. Und wir stellen sicher, dass Leiharbeitnehmer nicht mehr als Streikbrecher missbraucht werden können. Insgesamt stärken wir auch Mitbestimmung und Tarifautonomie. Wir ermöglichen im Bereich der Höchstüberlassung tarifvertragliche Abweichungen und wir wollen, dass Branchenzuschlagstarife weiterhin Anwendung finden können.

Auch zweifelhafte Werkverträge werden fortan nicht mehr möglich sein. Denn durch die gesetzliche Klarstellung, wer Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer ist, durch die Offenlegung der Arbeitnehmerüberlassung sowie durch die Stärkung der Betriebsräte durch Klarstellung der Informationsrechte verhindern wir fortan die missbräuchliche Umgehung der Arbeitnehmerüberlassung. Das ist dringend notwendig, denn die Vergangenheit hat gezeigt: Sobald die SPD die Regulierung von Leiharbeit durchgesetzt hat, zum Beispiel mit der Einführung des Branchenmindestlohns, hat fast automatisch der missbräuchliche Einsatz von Werkverträgen zugenommen. Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, beide Aspekte gemeinsam zu regeln."