Pressemitteilung

Bundesregierung muss Erbschaftsteuer verfassungskonform machen

Stand:
10.10.2012
Dokument Nummer:
1054
Arbeitsgruppen:
Finanzen
Abgeordnete/r
Joachim Poß (Stellvertretender Fraktionsvorsitzender)
Themen:
Steuern
Empfehlen:
E-Mail, Facebook, Twitter

Zum heutigen Beschluss des Bundesfinanzhofs zum aktuellen Erbschaftsteuergesetz erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poß:

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die weitgehende steuerliche Verschonung beim Erben von Betriebsvermögen für eine „verfassungswidrige Überprivilegierung“ und legt das aktuelle Erbschaftsteuergesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.

Mit diesem Beschluss bestätigt der BFH die Befürchtungen, die die SPD bereits bei der Verabschiedung des geltenden Erbschaftsteuerrechts im Jahre 2008 gehabt hat: Ohne die heute vom BFH beanstandeten Regelungen hätte die Union die gesamte damalige vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte Erbschaftsteuerreform scheitern lassen.

Die SPD fordert einen umgehenden Vorschlag des Bundesfinanzministers für eine Novellierung des Erbschaftsteuerrechts, der die deutsche Erbschaftsteuer wieder verfassungskonform macht.