Die Sachverständigen haben den Koalitionsentwurf für die FFG-Novelle als Schritt in die richtige Richtung gewertet, zugleich aber deutliche Nachbesserungen eingefordert.

Als völlig unzureichend wurde die Regelung zur Archivierung der geförderten Filme für das Filmerbe bezeichnet. Nach wie vor soll lediglich eine Filmkopie übergeben werden. Damit lässt sich unser Filmerbe nicht bewahren. Schon jetzt sind zahlreiche Verluste von Filmen zu beklagen, die unwiederbringlich sind. Die Anhörung bestätigte die Forderung der SPD, dass für die Langzeitsicherung die Hinterlegung der analogen oder digitalen Urfassung der Filme erforderlich ist.

Wiederholt wurden die Verschlechterungen bei der kulturellen Referenzfilmförderung beklagt. Insbesondere beim Dokumentarfilm muss hier nachgebessert werden. Die Experten mahnten auch an, im Gesetz mehr für die Einhaltung sozialer Mindeststandards bei den geförderten Filmproduktionen zu tun. Das entspricht der Forderung unseres Kreativpaktes, öffentliche Förderung an die Einhaltung sozialer Standards zu binden.

Deutlich wurde auch, dass die Einbeziehung der Zugangsanbieter in das Abgabensystem spätestens bei der nächsten Novelle erfolgen muss. Die SPD fordert, dass jeder, der am deutschen Film verdient, sich auch an seiner Förderung beteiligen muss. Die Access-Provider generieren mit der Durchleitung deutscher Kinofilme erhebliche Umsätze, daher müssen auch sie zur Abgabe herangezogen werden.

Die SPD wird die von den Sachverständigen bestätigten Defizite des Regierungsentwurfes mit Änderungsanträgen aufgreifen und diese in die parlamentarischen Beratungen einbringen. Schon jetzt ist erkennbar, dass sich die Bundesregierung vor der entscheidenden Fragen des Abgabensystems drückt. Nur über die Schaffung von Abgabengerechtigkeit kann die Solidarität in der Branche wiederhergestellt werden. Das bleibt die zentrale Herausforderung für die nächste Novelle.