Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin;
Annette Sawade, zuständige Berichterstatterin:

Heute hat der Deutsche Bundestag einstimmig das Schienenlärmschutzgesetz verabschiedet, das ab 2020 laute Güterwagenfahrten in Deutschland verbietet und damit Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm schützen wird. Mit dem Gesetz wird die Akzeptanz in der Bevölkerung für den ökologisch wichtigen Schienenverkehr deutlich erhöht.

„In vielen Regionen Deutschlands sind Menschen von zu lautem Schienenverkehr betroffen. Mit dem Gesetz wird der Lärm an der Quelle deutlich reduziert. Der Lärm von Güterzügen soll auf das Maß begrenzt werden, das von leisen Güterwagen mit Verbundstoff-Bremssohlen eingehalten wird. Damit wird der wahrnehmbare Schienenlärm in Deutschland bis zum Jahr 2020 halbiert und gleichzeitig die Akzeptanz zur Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene gestärkt.

Das Schienenlärmschutzgesetz sorgt für mehr Rechtssicherheit, damit Unternehmen sich bis zum Verbot lauter Güterwagen zum Fahrplanwechsel 2020 darauf einstellen und leise Güterwagen beschaffen oder vorhandene umrüsten können. Die Anhörung im Verkehrsausschuss zeigte eine breite Befürwortung zum Gesetz. Dies bestätigte sich auch in der Zustimmung aller Fraktionen bei der Abstimmung im Bundestag.

Die Koalition hat nach der Anhörung noch wichtige Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen: So wurden die Ausnahmen noch deutlich strenger gefasst. Laute Güterzüge, die auch nach 2020 nicht umgerüstet sind dürfen nur noch mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit fahren, um nicht lauter als umgerüstete Güterzüge zu sein. Dies wird aber aus Kapazitätsgründen nicht mehr für den Netzfahrplan gestattet, sondern lediglich für Gelegenheitsverkehr.

Viele Beteiligte wünschen sich in Zukunft auch auf EU-Ebene strengere Regeln. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt diese Forderung ausdrücklich.“