Bildungs- und forschungsfreundliches Urheberrecht schaffen
- Stand:
- 03.12.2009
- Dokument Nummer:
- 1085
- Arbeitsgruppen:
- Bildung und Forschung
- Abgeordnete/r
- René Röspel
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Anlässlich der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt bezüglich der elektronischen Leseplätze in Bibliotheken erklärt der stellvertretende forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion René Röspel:
Die angemessene Nutzung von digitalisierten Medien für Bildung, Wissenschaft und Forschung wurde erneut eingeschränkt. Mit der gestrigen Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt wurde die Nutzung digitaler Medien an elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken zwar grundsätzlich bestätigt, die Anfertigung von Kopien für die wissenschaftliche Arbeit dagegen aber grundsätzlich ausgeschlossen. Unstrittig ist, dass es einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber und den Belangen von Bildung, Wissenschaft und Forschung geben muss. Dieser Ausgleich muss aber auch berücksichtigen, dass wissenschaftliches Arbeiten nur dann möglich ist, wenn man Kopien von Textteilen erstellen kann, um zuverlässig zitieren zu können. Diese Fragen müssen in einem dritten Korb für die Belange von Bildung, Wissenschaft und Forschung in der Wissens- und Informationsgesellschaft schnellstmöglich geregelt werden.
Die Entscheidung des OLG Frankfurt belegt in aller Deutlichkeit die Dringlichkeit und Notwendigkeit eines dritten Korbes der Novellierung des Urheberrechtes für Bildung und Forschung. Mit dem beschlossenen zweiten Korb konnten in der vergangenen Legislaturperiode aus bildungs- und forschungspolitischer Sicht wichtige Verbesserungen erreicht werden, beispielsweise eben die Sicherung der Online-Leseplätze und der Kopiendirektversand. Dennoch besteht gerade aus Sicht von Bildung, Wissenschaft und Forschung weiterer urheberrechtlicher Reformbedarf.
Die Bundesregierung ist aufgefordert, möglichst umgehend die Arbeiten an einem solchen dritten Korb für Bildung, Wissenschaft und Forschung aufzunehmen, wie es der Ausschuss für Bildung und Forschung auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion bei der Verabschiedung des zweiten Korbes zur Novellierung eine Entschließung beschlossen hat. Im Rahmen dieses dritten Korbes gilt es aus unserer Sicht insbesondere zu prüfen:
- wie das - auch international inzwischen immer nachhaltiger eingeforderte - Prinzip eines freien und für die Nutzer im Regelfall kostenlosen Zugangs mit öffentlichen Mitteln produziertem Wissen (Open Access) auch in Deutschland festgeschrieben werden kann.
- ob - wie dies auch der Bundesrat gefordert hat - ein Zweitverwertungsrecht für Urheber von wissenschaftlichen Beiträgen, die überwiegend im Rahmen einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind, eingeräumt werden kann, und
- wie die Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen neben öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven auch in Bildungseinrichtungen ermöglicht werden kann, wozu die Urheberrechts-Richtlinie die Möglichkeit eröffnet. Dies ist aus unserer Sicht unerlässlich, um Bildungseinrichtungen, deren Bildungsauftrag unzweifelhaft ist, nicht unverhältnismäßig von der dynamischen technologischen Entwicklung abzukoppeln und deren Nutzerinnen und Nutzern moderne Nutzungsmöglichkeiten zu verwehren.