Arbeitsgruppe des 2. Untersuchungsaussch. (Terrorgruppe NSU)
Der Deutsche Bundestag hat am 26. Januar 2012, erstmalig auf gemeinsam formulierten Antrag der Abgeordneten aller fünf Fraktionen, einen Untersuchungsausschuss zur umfassenden Aufklärung der Taten der als „Zwickauer Terrorzelle“ bekanntgewordenen rechtsextremistischen Gruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) und des Umgangs staatlicher Stellen hiermit eingesetzt.
Die von der Terrorgruppe in den Jahren 2000 bis 2007 begangenen Morde zählen zu den abscheulichsten Verbrechen, die die Bunderepublik Deutschland bislang erleben musste. Die inzwischen dem NSU bereits zugeordneten mindestens zehn Morde in Nürnberg (2000, 2001 und 2005), Hamburg (2001), München (2001 und 2005), Rostock (2004), Dortmund (2006), Kassel (2006) und Heilbronn (2007), der Mordversuch in Heilbronn (2007), die beiden Nagelbombenattentaten in Köln (2001 und 2004) und mindestens 14 Banküberfälle mit einer Beute von etwa 600.000 Euro in Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen (1999 bis 2011) sowie die Tatsache, dass es den Terroristen gelang, mehr als 13 Jahre lang in Deutschland in der Illegalität unterzutauchen, unterstützt von einem Netzwerk an Gleichgesinnten, aber unentdeckt von den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, belegen, dass die Strukturen der Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Länderebene dringend überprüft werden müssen.
Die schonungslose und transparente Aufarbeitung möglicher Fehler und Versäumnisse der deutschen Sicherheitsbehörden (Verfassungsschutzbehörden, Polizeien und Staatsanwalt-schaften) ist für uns - neben der lückenlosen und zügigen Aufklärung der menschenverachtenden Taten selbst - oberstes Gebot und ein wichtiges Zeichen für die Familien und Freunde der Opfer sowie für die Gesellschaft insgesamt. In diesem Zusammenhang muss auch der Frage nachgegangen werden, ob es bei den polizeilichen Ermittlungen zu den Mordfällen eventuell zu einem unangemessenen Umgang der Ermittler mit den Angehörigen der Opfer gekommen ist. Geklärt werden muss zudem grundsätzlich, wie es überhaupt zu diesen menschenverachtenden Taten kommen konnte.
Aus unserer Sicht ist aber auch der Blick darauf geboten, welche Schlussfolgerungen aus den möglicherweise festzustellenden Defiziten im Bereich der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, insbesondere auch hinsichtlich des Zusammenwirkens der Sicherheitsbehörden in den Ländern und im Bund, zwischen den Ländern und zwischen den Ländern und dem Bund gezogen werden müssen. Dabei sollen gegebenenfalls Vorschläge für organisatorische oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf die deutschen Sicherheitsbehörden und ihre Kooperation erarbeitet werden. Vor allem soll der Untersuchungsausschuss aber auch Empfehlungen für die Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus auf allen Ebenen (Repression, Prävention und Sensibilisierung) entwickeln.
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