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09.02.12 - 135 

Endlagersuchgesetz: Röttgens Entwurf ist nicht akzeptabel


AG Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
AG des 1. Untersuchungsausschusses "Gorleben"

Zum 2. Regierungsentwurf zum Endlagersuchgesetz erklären der umweltpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Matthias Miersch und die Obfrau im 1. Untersuchungsausschuss "Gorleben" Ute Vogt:

Der zweite Entwurf des Bundesumweltministeriums für eine gesetzliche Regelung der Endlagersuche soll heute zwischen Bund und Ländern beraten werden. Die SPD-Bundestagsfraktion hält den Entwurf des Bundesumweltministeriums in wesentlichen Punkten für mangelhaft und nicht konsensfähig. Wir verweisen dabei auf die von uns in Auftrag gegebene gutachtliche Stellungnahme des früheren, langjährigen Leiters der Atomaufsicht im Bundesumweltministerium, Wolfgang Renneberg.

Die vorgelegte Fassung des Gesetzentwurfs beinhaltet weiterhin die Option, Gorleben bis auf die letzte Phase des Standortvergleichs als gesetzten Kandidaten zu betrachten und damit von der Prüfung auf Ausschlusskriterien zu befreien. Ein solches Verfahren ist für die SPD-Bundestagsfraktion inakzeptabel. Es zerstört die Glaubwürdigkeit des Auswahlprozesses und nährt den Verdacht, dass das Auswahlverfahren nur symbolisch durchgeführt werden soll. Röttgens Entwurf ist kein Endlagersuchgesetz sondern ein "Gorleben-Findungsgesetz".

Darüber hinaus werden die Betreiber von der gesetzlichen Pflicht befreit, die Kosten der Standortsuche, der Erkundung und der Führung des Langzeitsicherheitsnachweises zu tragen. Hierbei geht es um Ausgaben in Milliardenhöhe. Eine öffentliche Finanzierung der Endlagersuche kommt für die SPD-Bundestagsfraktion nicht in Betracht. Die Durchsetzung des Verursacherprinzips wird darüber hinaus auch von der Europäischen Union verbindlich gefordert.

Die Öffentlichkeit wird nicht aktiv am gesamten Prozess des Verfahrens beteiligt. Ein Anspruch auf vollständige Akteneinsicht während des Verfahrens, das Recht auf unabhängige Sachverständige ist im Entwurf nicht enthalten ebenso wenig wie eine kontinuierliche Verfahrensmediation. Der Verfahrensverantwortliche, der bislang die größte praktische Erfahrung in atomrechtlichen Mediationsprozessen gesammelt und Maßstäbe gesetzt hat, das Bundesamt für Strahlenschutz, soll aus dem gesamten Verfahren der Standortauswahl herausgehalten werden. Die gesetzliche Festlegung eines offenen transparenten Prozesses, die Einrichtung von regionalen Beteiligungsgruppen mit Akteneinsichtsrecht und unabhängiger fachlicher Beratung sind für die SPD-Bundestagsfraktion unabdingbare Voraussetzung eines Standortauswahlverfahrens.

Vollends will sich das Bundesumweltministerium der Verantwortung auch für die politisch zu entscheidenden Grundfragen der Endlagerung durch die Einrichtung einer Ethikkommission entledigen.

Weder Ethikkommission noch Bundesinstitut sind für das Standortauswahlverfahren notwendig. Alle notwendigen Entscheidungsgrundlagen sind geschaffen. Es geht darum, die Entscheidungen nach umfassender Öffentlichkeitsbeteiligung jetzt in politischer Verantwortung durch das Bundesumweltministerium zu treffen.

Der grundlegende Fehler des vorgelegten Entwurfs besteht darin, dass das Standortauswahlverfahren aus dem Atomgesetz ausgelagert und ausschließlich als Gesetzgebungsverfahren mit neuen Akteuren (Bundesinstitut, Ethikkommission, Vorhabenträger) ausgestaltet wird. Damit unterliegen Standortauswahl einschließlich Erkundung, Standortvergleich und Langzeitsicherheitsnachweis und damit die entscheidenden Fragen der nuklearen Sicherheit nicht dem atomgesetzlichen Verfahrens- und Verantwortungsrahmen, darüber hinaus nicht den durch die Rechtsprechung untermauerten Schutzzielen des Atomgesetzes.

Mit ihrem Beschluss vom 24. Januar zu "Grundsätzen und Eckpunkten eines Endlagersuchverfahrens" hat die SPD-Bundestagsfraktion ein umfassendes integriertes Konzept formuliert, in dem alle Verfahrensschritte in einem einheitlichen zusammenhängenden und schrittweisen Verfahren unter der Geltung des Atomgesetzes durchgeführt werden. Dieses Konzept garantiert die Finanzierung durch die Betreiber, enthält keine Privilegierung für Gorleben, beinhaltet alle Elemente einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung und garantiert die demokratische Kontrolle.

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