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30.08.10 - 1136 

Luftverkehrssteuer ist fehlerhaft


AG Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Die Luftverkehrssteuer (LuftVSt) ist ein weiterer Beleg für die Ziel- und Planlosigkeit dieser Regierung, erklären der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Uwe Beckmeyer und die zuständige Berichterstatterin Ulrike Gottschalck:

Nachdem die geplante LuftVSt nun nach einem Gutachten für das Land Rheinland-Pfalz auch noch offenbar verfassungswidrig ist, gehört sie in dieser Form eingestampft. Die Kernaussage des Berliner Staats- und Umweltrechtlers Michael Kloepfer, dass die im Rahmen des Sparpakets geplante LuftVSt gegen das Grundgesetz und gegen europäisches Recht verstößt, ist für die Regierung vernichtend. Gegen das Grundgesetz verstößt demnach, dass die Abgabe kürzere Flüge, wie beispielsweise beim Insel-Tourismus, im Verhältnis zu den von ihnen verursachten Umweltbelastungen wesentlich stärker belastet als Flüge auf Langstrecken. Die Steuerbefreiung von Frachtflügen sei eine unerlaubte Beihilfe und verstoße damit gegen europäisches Recht.

Jetzt rächt sich, dass die Koalitionäre panisch und ohne Sachverstand eine LuftVSt am Sonntagnachmittag bei der Sparklausur erfunden haben, nur weil noch einige Milliarden fehlten. Die Pläne der Bundesregierung strotzen vor handwerklichen Fehlern: Weder wurden die erheblichen negativen Folgen für den Wirtschaftsstandort und die Arbeitsplätze in Deutschland gewertet, noch eine ökologische Lenkungswirkung ins Ziel genommen, noch die Konformität mit dem Grundgesetz und Europäischen Recht geprüft.

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