17.08.10 - 1092
„Kinderlärm“ darf kein Grund zur Klage sein
AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Kinderbeauftragte
Das SPD-geführte Bundesland Berlin hat es längst vorgemacht, nun will auch die Bundesregierung nachziehen: Klagen gegen "Kinderlärm" will sie mit entsprechenden Regelungen begegnen. Sobald der Gesetzentwurf vorliegt, wollen wir genau prüfen, ob er tatsächlich hält, was Bundesminister Ramsauer derzeit vollmundig verspricht.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits im März einen entsprechenden Antrag mit dem Titel "Kinderlärm - Kein Grund zur Klage" eingebracht und darin Änderungen beim Bau- und Umweltrecht gefordert. Kitas müssen generell in Wohngebieten zulässig sein. Es kann nicht angehen, dass der zwingend notwendige Ausbau von Krippen und Kitas zu steigenden Gerichtsverfahren wegen "Kinderlärm" führt.
Wir dürfen spielende Kinder nicht mit dröhnenden Baumaschinen oder Autolärm gleichsetzen. Kinder wollen und sollen sich spielerisch entfalten, dabei sind Geräusche völlig normal. Es reicht nicht, nur von Kinderfreundlichkeit zu reden - wir müssen sie auch leben.