SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag
 
 

Link zu dieser Seite versenden

Suche nach Abgeordneten


 

Ihre E-Mail-Adresse und die E-Mail-Adresse des Empfängers werden weder gespeichert noch an Dritte weitergegeben. Sie werden ausschließlich zu Übertragungszwecken verwendet.


 

Interview des 1. Parlamentarischen Geschäftsführers Thomas Oppermann 

Rheinische Post, 06.08.2010

Stand: 06.08.2010

Kinder aus Hartz-IV-Familien sollen künftig über Gutscheine oder Chipkarten bessere Bildungschancen erhalten. Ist das ein geeigneter Weg?

Oppermann: Die Bildungschancen von Kindern insbesondere armer Eltern müssen wir dringend verbessern. Eine Chipkarte, mit der alle Kinder gleichermaßen ausgestattet werden und die freien Zutritt zu Sport und Kultureinrichtungen ermöglicht, ist eine Idee, die man genauer prüfen müsste. Das wird sich aber in den verschiedenen Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden nicht einfach umsetzen lassen.

Was wäre die Alternative?

Oppermann: Wer Kindern armer Eltern helfen will, muss ihnen einen Platz in einer gut ausgestatteten Ganztagsschule anbieten. Ein Rechtsanspruch für alle Kinder auf den Besuch einer Ganztagsschule, inklusive eines warmen Mittagessens, hilft den Kindern mehr als Bargeld. Das würde die komplizierte Regelsatzdebatte mit einem Schlag erleichtern.

Ist damit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen genüge getan?

Oppermann: Ein Platz in einer Ganztagsschule, inklusive kostenloses Mittagessen, wird vom Bundesverfassungsgericht sicher als Teil der staatlichen Unterstützung anerkannt.

Wie soll das finanziert werden?

Oppermann: Das wäre das richtige Thema für einen echten Bildungsgipfel der Bundesregierung. Finanzieren ließen sich die Ganztagsschulen durch eine maßvolle Anhebung des Spitzensteuersatzes. Die Einnahmen sollten dann zu einem großen Teil den Ländern und Kommunen direkt zufließen.

Auf welcher Höhe müssen die Regelsätze für Erwachsene liegen, damit sie auskömmlich sind?

Oppermann: Nach dem, was die Einkommens- und Verbraucherstichprobe ergeben hat, wird es mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Anhebung der Regelsätze kommen müssen, auch bei den Erwachsenen.

Können Sie einen Betrag nennen?

Oppermann: Es hat keinen Sinn, jetzt eine politische Größenordnung zu nennen. Die Höhe der Hartz-IV-Sätze muss transparent begründet sein, das verlangt das Bundesverfassungsgericht. Aber es wird nach Auswertung der Daten zu einer Erhöhung kommen. Der Betrag muss ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Gleichzeitig muss das Lohnabstandsgebot gewahrt bleiben. Dies könnte durch einen flächendeckenden wirksamen Mindestlohn gewährleistet werden. Er bietet die beste Gewähr, den notwendigen Arbeitsanreiz zu erhalten und Löhne bzw. Renten abzusichern.

Auf welcher Seite stehen Sie beim Streit der Bundesregierung um die Sicherungsverwahrung?

Oppermann: Auf der Seite der Bürger! Ich halte es für absolut unerträglich, wie leichtfertig die Bundesregierung die legitimen Sicherheitsbedürfnisse der Menschen aufs Spiel setzt. Wir haben etwa 80 rückfallgefährdete Schwerverbrecher, von denen einige schon wieder auf freiem Fuß sind. Und die Bundesregierung streitet sich immer noch, ob sie die nachträgliche Sicherungsverwahrung nachbessern muss oder ob Experimente mit elektronischen Fußfesseln der bessere Weg sind.

Was schlagen Sie vor?

Oppermann: Eine elektronische Fußfessel mag in leichteren Fällen geeignet sein, aber es gibt keine Alternative zur nachträglichen Sicherungsverwahrung. Der Europäische Gerichtshof hat lediglich untersagt, diese rückwirkend anzuordnen. Sollte sich die besondere Gefährlichkeit eines Täters erst während des Vollzuges herausstellen, ist es nicht ausgeschlossen, auch noch nach Verbüßung der Haft, seine Freiheit zu beschränken.

Wie muss man mit jenen ehemaligen Tätern umgehen, die noch als gefährlich gelten, nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aber aus dem Gefängnis entlassen werden müssen?

Oppermann: Der Staat hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, gefährliche Gewalttäter festzuhalten. Dazu brauchen wir eine gesetzliche Regelung, die es erlaubt, hochgefährliche Personen in eine geschlossene Einrichtung zu bringen, wo sie arbeiten und sozialtherapeutisch behandelt werden können.