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15.07.10 - 1006 

Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention innerstaatlich umsetzen


AG Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Zur heutigen Hinterlegung des Schreibens zur Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention bei den Vereinten Nationen erklärt der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Strässer:

Endlich gilt die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ohne Wenn und Aber. 18 Jahre nachdem die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung die UN-Kinderrechtskonvention mit einer Vorbehaltserklärung ratifiziert hat, hat sie die letzte Einschränkung nun aufgehoben. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt dies außerordentlich und fordert die Länder auf, das Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht der neuen Lage anzupassen.

Die Rücknahme der Vorbehaltserklärung allein reicht nämlich nicht aus, um die Rechte von Kindern zu stärken und ihre Lebenssituation zu verbessern. Vielmehr müssen die Länder die rechtlichen und praktischen Konsequenzen ziehen, damit minderjährige Flüchtlinge unter 18 Jahren nicht länger wie Erwachsene behandelt werden. Genau hierzu scheinen die Länder jedoch nicht bereit zu sein. Im Klartext bedeutet dies, dass die Rücknahme der Vorbehaltserklärung ein rein symbolischer Akt ohne jede praktische Bedeutung ist.

Ähnlich beharrlich, wie die SPD-Bundestagsfraktion über Jahre hinweg die Rücknahme der Vorbehaltserklärung gefordert hat, wird sie künftig für die gesetzliche Anpassung auf Länderebene eintreten. Verantwortungsvolle Politik zum Wohle von Kindern ist mehr als öffentlichkeitswirksame Symbolpolitik.

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