Gedenkstunde zur Erinnerung an den 17. Juni 1953
Nationaler Gedenktag
Stand: 17.06.2010
Mit einer Gedenkstunde erinnert der Bundestag am Donnerstag, 17. Juni 2010, ab 9 Uhr an den Volksaufstand in der DDR vor 57 Jahren. Nach der Begrüßung durch Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert hält Prof. Dr. Gesine Schwan im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes eine Ansprache.
In den Tagen um den 17. Juni 1953 kam es in der DDR zu einer Welle von Streiks, Demonstrationen und Protesten, die verbunden mit politischen und wirtschaftlichen Forderungen als „Aufstand des 17. Juni“ bezeichnet wurden. Das Volk forderte freie Wahlen und Demokratie, verbesserte Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie die deutsche Einheit. Der Aufstand wurde von sowjetischen Panzern blutig niedergeschlagen, mehr als 50 Todesopfer waren zu beklagen, die Anführer der Streikbewegung wurden verhaftet. Während der Aufstand in der Bundesrepublik als mutiges Signal gegen die Diktatur in der DDR verstanden wurde, verfolgte und brandmarkte die DDR-Regierung die Demonstranten, den Aufstand selbst diffamierte die SED als faschistischen Putsch.
Bekenntnis zur deutschen Einheit
Schon im August 1953, nur wenige Wochen nach dem blutig niedergeschlagenen Volksaufstand in der DDR, hatte der Bundestag den 17. Juni zum gesetzlichen Feiertag in Westdeutschland erhoben. Die offizielle Lesart der DDR schwieg ihn tot. In der Bundesrepublik indessen nutzten Politiker den 17. Juni alljährlich zu einem feierlichen Bekenntnis zur deutschen Einheit. Der 17. Juni war von 1954 bis 1990 als „Tag der deutschen Einheit" gesetzlicher Feiertag in der Bundesrepublik und ist seit 1963 „nationaler Gedenktag des deutschen Volkes".
Der 17. Juni 1990 war dann der Schlusspunkt unter einen 36 Jahre bestehenden Feiertag für eine Einheit, die zu verwirklichen noch ausstand. Er war aber vor allem auch ein Höhepunkt: zum ersten Mal überhaupt erinnerten Vertreter aus West und Ost gemeinsam an jene Welle von Streiks, Demonstrationen und Protesten, die sich am 17. Juni 1953 von Ost-Berlin aus wie ein Flächenbrand über die ganze DDR ausgebreitet hatte und den die Staatsmacht nur mithilfe ihrer sowjetischen Verbündeten ersticken konnte.
Ein nationaler Gedenktag
Der 17. Juni als „Tag der deutschen Einheit" war nicht nur Mahnung an einen Volksaufstand, sondern stets auch Hoffnung auf Überwindung der deutschen Teilung. Die faktische und völkerrechtliche Einheit brachte der 3. Oktober 1990, der sich - gegen den historisch belasteten 9. November und den 23. Mai, den Tag des Grundgesetzes - als neuer Einheitsfeiertag durchgesetzt hat. Gleichwohl bleibt der 17. Juni ein nationaler Gedenktag. Von ihm spannt sich ein Bogen über den Fall der Mauer zum 3. Oktober 1990. Er ist damit auch ein Teil der Vorgeschichte der deutschen Wiedervereinigung.