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Die Sparanstrengungen der griechischen Regierung 

Konsolidierungsanstrengungen nicht ausreichend

Stand: 07.05.2010

Die seit Ende 2009 amtierende sozialdemokratische Regierung Griechenlands unter Giorgios Papandreou hat sofort nach der Übernahme der Regierungsgeschäfte ihre Absicht klargestellt, mit dem unverantwortlichen Haushaltsgebaren ihrer unmittelbaren wie auch ihrer früheren Vorgänger grundsätzlich zu brechen und künftig auf Haushaltswahrheit und den Versuch einer ambitionierten Konsolidierung zu setzen. Im Kampf gegen die sich lawinenartig verschlechternde Situation an den Finanzmärkten hat die griechische Regierung ein umfangreiches Konsolidierungspaket auf den Weg gebracht. Dazu gehören unter anderem:

  • Bereits im Februar hat die griechische Regierung die Erhöhung der Kraftstoffsteuer beschlossen, einen Monat später erfolgte die Einführung der Stromsteuer.
  • Anfang März wurde die Erhöhung der Verbrauchssteuern beschlossen. Die Umsatzsteuer ist zunächst von 19 Prozent auf 21 Prozent und soll nun auf 23 Prozent erhöht werden, der ermäßigte Steuersatz ist von 9 auf 11 Prozent und der stark ermäßigte Steuersatz von 4,5 auf 5,5 Prozent erhöht worden. Die Tabaksteuer wurde um 2 Prozentpunkte und die Alkoholsteuer um 20 Prozentpunkte angehoben.
  • Im April verständigte sich die Regierung auf die Einführung einer Luxussteuer. Dies betrifft Autos ab einem Wert von 17.000 Euro mit 10 Prozent, ab 20.000 Euro mit 20 Prozent und ab 30.000 Euro mit 30 Prozent besteuert werden. Darüber hinaus wird die Steuer beispielsweise erhoben beim Besitz von Schwimmbädern, Erwerb von Edelmetallen, Schmuck, Privatbooten, Pelzen.
  • Im April wurde eine große Steuerreform verabschiedet, die unter anderem eine progressive Einkommenssteuer, eine neue Kapitalertragsteuer, ein Gesetz gegen Steuerhinterziehung und zur verstärkten Steuererfassung sowie eine Steuer auf Kircheneinkommen vorsieht.
  • Die Gehälter im öffentlichen Dienst, inklusive der Gehälter der Regierungsmitglieder wurden um 10 Prozent gesenkt. Für den öffentlichen Dienst in Griechenland wurde ein Einstellungsstopp verfügt, Anwärter auf eine Festanstellung werden nicht übernommen. Hinzu kommen der Wegfall oder starke Kürzungen von Zulagen und Sonderzahlungen auf Gehälter.
  • Das Renteneintrittsalter wurde um zwei Jahre von 63 auf 65 erhöht. Das Sparprogramm sieht vor, dass Rentner bis zum Jahr 2015 erst nach einer Lebensarbeitszeit von 40 Jahren zum Bezug der vollen Renten berechtigt sind. Im Augenblick reichen hierzu 37 Jahre.
  • Es wurden Ausgabenkürzungen in öffentlichen Infrastrukturprojekten in einem Volumen von 500 Millionen Euro beschlossen.
  • In der Abschlussphase befinden sich Gesetzesentwürfe für eine umfassende Gemeindereform, die zur Folge haben wird, dass von jetzt 1.000 nur noch 400 Verwaltungseinheiten übrig bleiben werden, die Abschaffung der Präfekturen, die Reduzierung der Regionen von zwölf auf sechs, die verstärkte Zusammenlegung von nachgeordneten Behörden auf allen Ebenen.

Angesichts der hohen Vorbelastungen des griechischen Haushalts mit einem Schuldenstand von 115 Prozent des BIP und einem aktuellen Haushaltsdefizit von über 13 Prozent des BIP in 2009 sind aber selbst diese außerordentlichen Konsolidierungsanstrengungen nicht ausreichend, um die finanzielle Stabilität des Landes zu erreichen.