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Bundesregierung soll endlich Patientenrechtegesetz vorlegen 

Qualität der Behandlung und Patientensicherheit stärken

Stand: 08.04.2011

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich bereits in der Großen Koalition dafür ausgesprochen, die Rechte von Patientinnen und Patienten in einem eigenständigen Patientenrechtegesetz besser zu schützen. Damit sollte Transparenz und Klarheit für alle Beteiligten geschaffen werden. Dazu hatte die SPD-Bundestagsfraktion im Mai 2009 als Ergebnis der Arbeitsgruppe Patientenrechte Eckpunkte für ein entsprechendes Gesetz vorgelegt. Doch mit der Union war die Verabschiedung eines Gesetzes nicht mehr möglich. Deshalb fordern wir jetzt die schwarz-gelbe Regierung auf, endlich eindeutig die Rechte von Patientinnen und Patienten gesetzlich zu verankern. Bisher plant die Regierung allerdings in diesem Jahr nur Eckpunkte auf den Tisch zu legen und den Gesetzentwurf erst 2011 zu verabschieden. Wir finden hier geht zu Ungunsten der Patientinnen und Patienten viel Zeit verloren.

Geltendes Recht ist wenig transparent

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schutz von Patientinnen und Patienten in Deutschland sind im internationalen Vergleich gut. Im Fünften Sozialgesetzbuch wurden in den letzten zehn Jahren verstärkt Patientenrechte und Patientenbeteiligung im Gesundheitssystem verankert. Zentral waren die Verankerung von Mitberatungs- und Antragsrechten für Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss, die Einrichtung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen sowie die Schaffung des Amtes des Patientenbeauftragten der Bundesregierung als eine zentrale Vertretung von Patienteninteressen. Die Rechtsprechung hat das geltende Recht an vielen Stellen im Interesse der Patientinnen und Patienten ausgelegt, z. B. hinsichtlich verschiedener Beweiserleichterungen. Das deutsche Arzthaftungsrecht ist verglichen mit anderen Ländern patientenfreundlich. Das geltende Recht ist allerdings wenig transparent und es bestehen Vollzugsdefizite. Außerdem genügt es den Ansprüchen an ein modernes Patientenrechtegesetz mit Beteiligungsrechten der Betroffenen nicht.

Bundesregierung muss handeln

Die SPD-Bundestagsfraktion hat auf Basis ihrer vorliegenden Eckpunkte den Antrag “Für ein modernes Patientenrechtegesetz” in den Bundestag eingebracht. Darin fordern wir die schwarz-gelbe Bundesregierung auf, ein Gesetz zum Schutz der Patientenrechte vorzulegen. Ein modernes Patientenrechtegesetz muss die heute bestehenden Rechte der Patientinnen und Patienten allerdings nicht nur zusammenführen und auf Vollzugsdefizite reagieren. Insbesondere die Erfahrungen der Patientenbeauftragten der Bundesregierung der letzten Legislaturperioden haben verdeutlicht, dass die Patientenrechte in vielen Bereichen deutlich erweitert werden müssen.

Qualität der Behandlung und Patientensicherheit stärken

Ausgangspunkt einer Erweiterung der Patientenrechte muss es sein, Patientinnen und Patienten von Betroffenen zu Beteiligten zu machen. Im Mittelpunkt steht dabei ein fairer Ausgleich der Interessen der Patientinnen und Patienten auf der einen und der Leistungserbringer und Kostenträger auf der anderen Seite. Die Qualität der Behandlung und die Patientensicherheit werden dort gestärkt, wo die informierte Patientin oder der informierte Patient dem Arzt oder der Ärztin gegenüberstehen. Partnerschaftliche Entscheidungen von Arzt und Patient führen zudem zu einer aktiveren Krankheitsbewältigung und zu nachweislich besseren Behandlungsergebnissen. Ein zentraler Punkt der Patientenrechte ist die Patientensicherheit. Laut Zahlen des Aktionsbündnisses Patientensicherheit gibt es bei 17 Mio. Krankenhauspatienten pro Jahr 17 000 Todesfälle durch vermeidbare unerwünschte Ereignisse. Viele dieser und anderer unerwünschter Ereignisse gehen auf Fehler zurück, die infolge komplexer und arbeitsteiliger Abläufe unter hoher Arbeitsbelastung und bei schneller Entscheidungsfrequenz entstehen. Daher müssen organisatorische Mängel, die zu Behandlungsfehlern führen, prioritär beseitigt werden.

In einem eigenständigen Patientenrechtegesetz sollen folgende Bereiche verbindlich geregelt werden:

  • Ausdrückliche Festsetzung von Rechten und Pflichten aus dem Behandlungsvertrag zwischen Patienten und medizinischem Personal
     
  • Verbesserungen im Bereich Risikomanagement
     
  • Stärkung der Opfer von Behandlungsfehlern
     
  • Optimierung der Leichenschau, die künftig nur noch durch speziell geschulte unabhängigen Leichenschauärzten durchgeführt werden darf
     
  • Stärkung der kollektiven Beteiligungsrechte der Patientinnen und Patienten
  • Stärkung der Patientenrechte gegenüber Sozialleistungsträgern