Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt
Keine Straffreiheit mehr bei Selbstanzeige
Stand: 22.04.2010
Die Welle der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung zeigt, welche Ausmaße dieser systematische Rechtsbruch hat. Es geht um Tausende von Fällen, in denen bis zu 400 Millionen Euro an Steuern hinterzogen werden. Nach geltendem Recht jedoch verzichtet der deutsche Staat auf eine Bestrafung, wenn der Täter sich selbst anzeigt und die „verkürzten“ Steuern entrichtet.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte haben allerdings gezeigt, dass diese Regelung keinen Rückgang der Steuerhinterziehung bewirkt, sondern letztlich nur den Täter vor Bestrafung bewahrt. Ohne massiven Entdeckungsdruck wie durch den Ankauf der sog. Steuer-CDs wird auch in Zukunft kaum ein Steuerhinterzieher zur Selbstanzeige neigen. Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung der Abgabenordnung vorgelegt, der die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung abschafft.
Es muss ein für allemal deutlich werden: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und geht zu Lasten der ehrlichen Steuerzahler. Da darf auch die Rücksicht auf die eigene Klientel und die der FDP keine Rolle spielen. Schwarz-Gelb wird sonst auch noch zum Schutzpatron der Steuerhinterzieher.
Wer den Kampf gegen Steuerhinterziehung verhindert, untergräbt die Fundamente der sozialen Marktwirtschaft. Gerade die steuerehrlichen Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen und mittleren Einkommen sind die Geschädigten. Eine faire, gerechte und gleichmäßige Besteuerung ist die Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit, Chancengleichheit und einen handlungsfähigen Staat. Steuerhinterziehung schadet nicht einem abstrakten Staat oder straft den Finanzminister: Wer Steuern hinterzieht, schadet seinem Nachbarn, seiner Familie, seinen Freunden. Denn der Staat muss die Bereitstellung all der öffentlichen Leistungen finanzieren können, die die Bürgerinnen und Bürger täglich in Anspruch nehmen.