26.03.10 - 448
Aigners Untätigkeit unterstützt Verbraucherabzocke
AG Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wenn Aigner sich mit einer Höchstgrenze von fünf Euro für das Abheben von Bargeld einverstanden erklärt, macht sie sich der Verbraucherabzocke durch Unterlassen schuldig. Weil der Markt versagt, muss die Regierung handeln und nicht zu einer weiteren Palaver-Runde ins Ministerium einladen. Wenn die tatsächlichen Kosten für den Abhebevorgang bei unter einem Euro liegen, aber die Kreditinstitute sich unwidersprochen in einer Interbankenvereinbarung auf eine Obergrenze von fünf Euro verständigen dürfen, stimmt etwas nicht. Das ist immerhin ein Gewinn von 400 Prozent. Zwischen dem medialen Getöse um das heutige Gespräch Aigners mit dem Bankenverband und den tatsächlichen Resultaten für die Verbraucher klafft dann ein Abgrund.
Wenigstens kümmert sich Aigner um das Thema, nachdem ihr Ministerium und die CDU/CSU-Fraktion noch vergangene Woche ein Fachgespräch des Vorsitzenden des Verbraucherausschusses zu diesem Problem boykottiert hatte.
Taten statt Worte fordern wir auch bei den Beipackzetteln für Finanzprodukte. Das heutige Gespräch muss endlich greifbare Resultate bringen, die Verbraucher haben die Ankündigungen Aigners satt. Seit mehr als eineinhalb Jahren diskutieren wir jetzt darüber.
Produktinformationsblätter müssen ein klares Preisschild enthalten, auf Risiken hinweisen und vor allem verständlich sein. Die Beipackzettel müssen für alle verbindlich und vergleichbar sein. Und: Dass die Verbraucher wirklich verstehen, was auf den Beipackzetteln steht, muss Aigner durch die moderne Verbraucherverhaltensforschung empirisch sicherstellen.