Die Menschenrechte von Frauen werden vielfältig verletzt - durch systematische Diskriminierung, durch familiäre Gewalt, Genitalverstümmelung, Zwangsheirat oder Verbrechen im Namen der "Ehre". Durch zahlreiche Maßnahmen im In- und Ausland wird versucht, diese Menschenrechtsverletzungen zu ächten. Ein globales Problem ist der Menschenhandel als wichtigster Zweig des organisierten Verbrechens.
| Titel | |
|---|---|
| VN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau - CEDAW |
|
| Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) |
|
| Abschließende Bemerkungen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) (Februar 2009) |
|
| Umsetzung des Aktionsplans der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen |
|
| Aktionsplan II der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen |
|
| Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 15. November 2000 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sowie zu den Zusatzprotokollen gegen den Menschenhandel und gegen die Schleusung von Migranten |
|
| Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels vom 16. Mai 2005 |
|
| Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung des Menschenhandels vom 19. Juli 2002 |
|
| Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen zur Umsetzung der Sicherheitsratresolution 1325 (2000) "Frauen, Frieden und Sicherheit" |
|
| Antrag "10 Jahre UN-Resolution 1325 'Frauen, Frieden und Sicherheit'" |
|