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Aufarbeitung und Ahndung von Menschenrechtsverletzungen 


Die fehlende Bestrafung von Menschenrechtsverletzungen ermutigt die Täter zu Wiederholungen. Deshalb müssen Menschenrechtsverletzungen in unabhängigen Untersuchungen dokumentiert, die Täter konsequent bestraft und die Opfer bzw. ihre Angehörigen rehabilitiert und entschädigt werden.

Wir haben uns auf internationaler wie nationaler Ebene stets für die Bekämpfung der Straflosigkeit eingesetzt. Wichtige internationale Instrumente hierfür sind der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag und die Strafgerichtshöfe zum ehemaligen Jugoslawien, zu Ruanda und zu Sierra Leone. Wir haben jedoch auch immer die nationale Aufarbeitung von Verbrechen gefordert. Wahrheits- und Versöhnungskommissionen können dazu beitragen.

In Deutschland schafft seit 2002 das Völkerstrafgesetzbuch die Voraussetzungen dafür, dass schwerste Menschenrechtsverletzungen nach dem Weltrechtsprinzip verfolgt werden können.

Materialien


Titel  
Antrag "Die Bedeutung von Wahrheits- und Versöhnungskommissionen für eine friedliche Zukunft" doppelter Pfeil PDF
englisch Symbol Download PDF
spanisch Symbol Download PDF
Gesetz zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuches doppelter Pfeil PDF

Links


Titel  
Internationaler Strafgerichtshof (ICC) doppelter Pfeil www