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Lage der Kommunen verbessern 

Unsere Strategie für handlungsfähige Kommunen

Stand: 25.03.2010

Die Haushaltslage der Städte und Kommunen in Deutschland ist katastrophal. Die krisenbedingt steigenden Sozialausgaben und die wegbrechenden Gewerbesteuereinnahmen gefährden die Handlungsfähigkeit der Kommunen. Anstatt eine finanzielle Perspektive zu schaffen, treibt Schwarz-Gelb die Kommunen durch Steuerprivilegien und Klientelgeschenke für einzelne Gruppen in den Ruin.

Wir haben deshalb einen Antrag „Rettungsschirm für Kommunen – Strategie für handlungsfähige Städte, Gemeinden und Landkreise“ im Bundestag eingebracht. Parallel dazu haben wir unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes zur Abstimmung gestellt. Wir fordern darin, dass die unsinnige Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Hotelübernachtungen von 19 auf 7 Prozent rückgängig gemacht wird. Die Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes ist eine eklatante politische Fehlentscheidung der Koalition. Die Warnungen vor zusätzlichem bürokratischem Aufwand bestätigen sich und haben die Wirtschaftsverbände bereits zum öffentlichen Aufruf an die Bundesregierung nach Abmilderung der Lohnsteuerfolgen der Neuregelung veranlasst.


Leistungen für die Bürger erhalten

Bürgerinnen und Bürger benötigen starke Kommunen, die gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland gewährleisten. Städte, Gemeinden und Landkreise garantieren die öffentliche Daseinsvorsorge und erfüllen vielseitige Aufgaben zum Schutz der Gesellschaft. Sie können ihren umfassenden Aufgaben und Verpflichtungen jedoch nur dann gerecht werden, wenn ihre finanzielle Leistungsfähigkeit kurz- und langfristig gesichert ist.

Der Bund hat in der Zeit sozialdemokratischer Regierungsverantwortung wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Finanzlage ergriffen, dies z. B. durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, durch das Tagesbetreuungsausbau-Programm, durch die Unternehmensteuerreform 2008 und durch das Anfang 2009 aufgelegte Konjunkturpaket II. Das hat sich positiv ausgewirkt. Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat die positive Entwicklung jedoch gestoppt.


Steuerpolitik von Schwarz-Gelb verschärft die Lage

Die extrem angespannte finanzielle Situation der Kommunen wird durch die jüngste Steuergesetzgebung der schwarz-gelben Bundesregierung dramatisch verschärft. Das Ende letzten Jahres beschlossene sogenannte „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ führt zu direkten Einnahmeausfällen von 1,6 Mrd. Euro. Die ebenfalls bereits beschlossenen Vorschläge zur Absenkung der Unternehmensbesteuerung bei Funktionsverlagerungen und Finanzierungsdienstleistungen haben kommunale Mindereinnahmen von mindestens 650 Millionen Euro zur Folge.

Die von der Bundesregierung angekündigte Einkommensteuerreform würde für die Kommunen nochmals Einnahmeverluste in Höhe von mehreren Milliarden Euro bedeuten. Auch ohne die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise wären diese Einnahmeausfälle keinesfalls zu verkraften!


Rettungsschirm für Kommunen

Im Rahmen der föderalen Strukturen sind die Länder verpflichtet, langfristig für eine ausreichende Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen. In der akuten Notlage müssen Bund und Länder darüber hinaus gemeinsam mit den Kommunen Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzsituation ergreifen:

Erforderlich ist zunächst ein Kurzfristprogramm, das als Rettungsschirm über den Kommunen aufgespannt wird und deren elementare Handlungsfähigkeit erhält. Hierzu zählen:

  • eine vollständige Kompensation der durch das sogenannte „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ entstandenen Einnahmeausfälle von 1,6 Milliarden Euro sowie eine Rücknahme der im Bundestag beschlossenen Änderungen bei der Besteuerung der Funktionsverlagerung und der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Leasing und Factoring.
  • eine Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft. Dies soll auf zwei Jahre befristet werden und einen Umfang von 400 Millionen Euro pro Jahr betragen.
  • der Verzicht auf weitere Steuergeschenke, die zu zusätzlichen Belastungen der Kommunen führen.

Darüber hinaus kommt es darauf an, die strukturelle Unterfinanzierung vieler Städte, Gemeinden und Landkreise durch mittel- und langfristig wirksame Maßnahmen zu beseitigen. Der Umfang kommunaler Aufgaben und Ausgaben einerseits und die zu deren Erfüllung zur Verfügung stehenden Einnahmen andererseits müssen in Einklang gebracht werden.