02.03.10 - 266
Freiheitsrechte sind auch im Internetzeitalter zu berücksichtigen
AG Inneres
Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, welche klare Grenzen für eine Speicherung und Nutzung von Telekommunikationsdaten fordert. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht einer grenzenlosen Beobachtetheit ausgesetzt sein, die Auswirkungen auf ihre private Lebensführung haben.
Das Urteil macht auch deutlich, dass eine Speicherung und Verwendung nicht an sich bereits unzulässig wäre. Vielmehr müssen durch den Gesetzgeber "anspruchsvolle und normenklare Regelungen" unter dem Gebot von Datenschutz, Datensicherheit, Transparenz und Rechtsschutz geschaffen werden, die eine Speicherung und eine Verwendung nur bei schwerwiegenden Straftaten zulassen. Mit dieser wichtigen Entscheidung gibt das Gericht die Richtung im kommenden High-Tech- und Internetzeitalter vor.
Mit der Feststellung des Gerichts, dass eine anlasslose und dem Betroffenen unbekannte Speicherung mit Artikel 10 Grundgesetz unvereinbar ist, ergeben sich auch für andere datensensible Bereiche Auswirkungen: Etwa für das in Kürze durch die Bundesregierung neu zu verhandelnde SWIFT-Abkommen, mit welchem der USA Bank- und Finanztransferdaten zur Verfügung gestellt werden sollen. Das Urteil wird auch Auswirkungen haben auf aktuelle Debatten über Datensammlungen und -erhebungen privater Dienste, wie beim Google-Street-View-Programm. Die Bundesregierung ist sich bei der Behandlung dieses Datenschutzproblems bisher uneins. Während die Verbraucherschutzministerin der Sache äußerst skeptisch gegenüber steht, verharmlost die Bundeskanzlerin diesen Eingriff in die Privatsphäre. Auch hier sehen wir durch eine Speicherung und Nutzung von Daten "ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins", das sogar die weltweite Ausspähung des persönlichen Wohnumfeldes ermöglicht.