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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit 

Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchsetzen

Stand: 03.03.2010

Bild bauen Vor dem Internationalen Frauentag am 8. März erneuern und bekräftigen wir unsere Forderung nach einer Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben. Dies ist trotz vieler Appelle durch freiwillige Maßnahmen nicht erreicht worden. Wir fordern daher jetzt mit unserem Antrag gesetzliche Regelungen, um die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt durchzusetzen.
  

Die Gleichstellungspolitik in Deutschland braucht neue Impulse. Es müssen jetzt klare gesetzliche Regelungen für Verbindlichkeit sorgen, damit Chancengleichheit im Erwerbsleben hergestellt werden kann. Defizite und Handlungsbedarf gibt es vor allem bei dem Ziel der gleichen Entlohnung für gleiche beziehungsweise gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern, bei der Durchsetzung tatsächlicher Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, einer deutlichen Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen sowie in Leitungspositionen von Wirtschaft, Forschung und Lehre.

In Deutschland haben Frauen im Schnitt 23 Prozent weniger Einkommen als Männer. Seit acht Jahren schafft eine freiwillige Vereinbarung zwischen Regierung und den Spitzenverbänden der Wirtschaft keine Verbesserung. Auch in Führungspositionen sind Frauen nach wie vor selten zu finden. Wir wollen, dass Frauen für gleiche und gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhalten wie Männer.
 

Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern

Auch die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben für Frauen und Männer muss verbessert werden. Ziel muss es sein, die partnerschaftliche Aufteilung der Betreuung von Kindern aber auch von pflegebedürftigen Angehörigen zu ermöglichen. Wir wollen, dass das Elterngeld entsprechend weiterentwickelt wird.

Um Müttern und Vätern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen, ist ein Ausbau der sozialen Infrastruktur dringend erforderlich. Bis 2013 muss der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr Realität sein. Auch darum darf die Finanzkraft der Kommunen nicht weiter geschwächt werden.
 

Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft gefordert

Wir fordern ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft, ein Entgeltgleichheitsgesetz, eine Quotenregelung für Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen ebenso wie eine Weiterentwicklung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Von der Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes würden gerade Frauen besonders profitieren, da ihr Anteil an geringfügiger Beschäftigung und Teilzeit besonders groß ist. Eine geschlechtergerechte Arbeitsmarktpolitik muss dabei auch die Situation der Alleinerziehenden berücksichtigen. Nach wie vor gilt es auch, das Steuersystem geschlechtergerecht weiter zu entwickeln.