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18.01.10 - 42 

Koch fischt in seichten Gewässern


AG Arbeit und Soziales

Zu der Forderung des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch, eine Arbeitspflicht für Empfänger von Arbeitslosengeld II einzuführen, erklärt die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:

Die Unterstellung des hessischen Ministerpräsidenten, Empfänger von Arbeitslosengeld II würden der Solidargemeinschaft auf der Tasche liegen und könnten nur mit Arbeitszwang dazu gebracht werden zu arbeiten, ist unerträglich und schamlos. Koch erweckt den Eindruck, als könne es sich heute jeder aussuchen, ob er arbeitet oder nicht. Das ist skandalös und stimmt nicht mit der Realität überein. Diese Strategie erinnert stark an seine zuletzt im Hessenwahlkampf gegen Auslänger gerichteten Attacken.

Bereits heute kann demjenigen, der eine zumutbare Arbeit ablehnt, das Arbeitslosengeld II gekürzt oder gar gestrichen werden. Das gilt noch stärker für Jugendliche. Auch Praktiker lehnen Verschärfungen ab.

Ganz offenbar gibt Roland Koch bereits jetzt die Richtung für die Zeit nach der NRW-Wahl vor. Die Kürzung von Leistungen und die Verschärfung von Sanktionen war auch in der Vergangenheit ein von der CDU/CSU häufig formuliertes Anliegen. In der großen Koalition konnte die SPD das noch erfolgreich abwehren. Es steht jedoch zu befürchten, dass nach der NRW-Wahl alle Dämme brechen werden und sich Schwarz-Gelb an das Verschärfen macht.

Das Ziel von Arbeitspflicht ist wie bei den geplanten Änderungen beim Hinzuverdienst ganz offensichtlich der massive Ausbau des Niedriglohnsektors und von mehr unterbezahlter Beschäftigung.

Gerade infolge der von CDU/CSU und FDP geplanten Veränderung der Hinzuverdienstregelungen droht eine dramatische Zunahme von Armutslöhnen. Klar ist: Unternehmen zahlen nach den Gesetzen der Marktwirtschaft nicht die Löhne, die sie zahlen können, sondern die sie zahlen müssen, um auf dem Arbeitsmarkt genügend ihnen geeignet erscheinende Arbeitskräfte zu finden. Da helfen nur Tarifverträge und Mindestlohnregelungen. Gibt es die nicht, gilt bei den Zuverdienstregelungen, das Gleiche wie bei allen anderen Steuersubventionen. Die Mitnahmeeffekte überwiegen. Die Löhne sinken um den höheren Anteil der öffentlichen Förderung. Die Arbeitnehmer sind die Gekniffenen - und viele Unternehmer, die bisher höhere Löhne zahlen. Die Gefahr ist groß, dass in bestimmten Sektoren des Arbeitsmarktes dauerhaft nur noch Löhne gezahlt werden, die nicht existenzsichernd sind. Damit hätten CDU/CSU und FDP ihr Ziel erreicht.

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