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Bewertung Koalitionsvertrag: Petitionen 

Schmücken mit fremden Federn

Stand: 15.12.2009

Bei den Vorstellungen der schwarz-gelben Regierung zur Petitionsarbeit zeigt sich lediglich, dass sie die Petenten zum einfachen Zuschauer reduzieren wollen. 
  

„Wir wollen die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung an der demokratischen Willensbildung stärken. Dazu werden wir das Petitionswesen weiterentwickeln und verbessern“

Selbstverständlich beleben Petitionen die Demokratie. Das Petitionsrecht ist ein zutiefst demokratisches Recht und macht möglich, sich im politischen System einzubringen. Wenn die CDU/CSU und die FDP tatsächlich Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung an der demokratischen Willensbildung stärken wollen, dann sollen sie weitere geeignete Instrumente nutzen. Zur direkten Demokratie gehören Volksentscheide, Volksbegehren und Volksinitiativen, die keinen Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden haben, weil sie von der CDU/CSU und von der FDP in Wirklichkeit genauso wenig gewollt werden wie mehr direkte Demokratie.
 

Weiterentwicklung und Verbesserung des Petitonswesens:

Weiterentwicklung und Verbesserung des bestehenden Petitionsrechts ist ein Lob auf die Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion in den letzten Jahren, die das Petitionsrecht zu dem gebracht hat, was es heute ist. Schmücken mit fremden Federn nennt man so etwas auch - Schwarz-Gelb mit roten Federn also. So ist es, wenn keine eigenen Erfolge gemeldet werden können. Durch Engagement in Sachen Petitionsrecht ist weder die CDU/CSU noch die FDP in der Vergangenheit aufgefallen.

Es ist die SPD-Bundestagsfraktion, die seit der 15. Legislaturperiode für Erneuerungen, Verbesserungen, Weiterentwicklung im Petitionsrecht sorgt. Wir haben gegen Widerstände der damaligen Opposition aus der CDU/CSU und FDP die Online-Petitionen eingeführt. Wir haben die Tür des Petitionsausschusses für Menschen geöffnet, indem wir öffentliche Sitzungen ermöglicht haben. Wir haben uns wissenschaftlich begleiten lassen, um in der Zukunft besser zu werden. Erkenntnisse aus diesen Studien sind der SPD zu verdanken. Wir werden die Erkenntnisse weiterhin für ein gutes menschenfreundliches Petitionsrecht für alle nutzen.
 

Massenpetitionen im Bundestag debattieren

„Bei Massenpetitionen werden wir über das im Petitionsausschuss bestehende Anhörungsrecht hinaus eine Behandlung des Anliegens im Plenum des Deutschen Bundestages unter Beteiligung der zuständigen Ausschüsse vorsehen“

Das besondere an Petitionen ist, dass hier konkrete Menschen im Mittelpunkt stehen, auch bei Massenpetitionen. Die Menschen entscheiden über die Themen, sie wollen gehört werden, sie wollen den ParlementarierInnen etwas sagen, sie wollen eine Antwort erhalten, sie haben ihre Schicksale und sind etwas Besonderes. Der Petitionsausschuss vermittelt zwischen diesen Menschen und dem Parlament und hört vor allem zu, was die Menschen zu sagen haben.

Für diese Menschen muss der Petitionsausschuss da sein - für diese Menschen und ihre Anliegen, und nicht nur für die Anliegen selbst. Bereits jetzt kann eine Massenpetition, die innerhalb von drei Wochen das Quorum von 50.000 UnterstützerInnen erreicht hat, in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses behandelt werden. Der Petent wird eingeladen, er darf sein Anliegen vortragen, er wird gehört, mit ihm wird diskutiert. Politische Themen im Plenum debattieren: ja! Petitionen um die Petenten zu berauben und auf Themen zu reduzieren: nein! Wir verstehen unsere Petitionsarbeit als die Rolle des Bürgeranwalts. Wir sind für die Menschen da, CDU/CSU und FDP wollen für sich selbst da sein und den Petenten zum einfachen Zuschauer reduzieren.

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