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Guter Tag für Europa 

Vertrag von Lissabon tritt in Kraft

Stand: 01.12.2009

Es hat lange gedauert und es hat viele Aufs und Abs auf dem Weg bis zum Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon gegeben. Der EU-Reform-Vertrag bedeutet einen großen Schritt nach vorn für Europa. Er stärkt die Demokratie, verbessert die Handlungsfähigkeit, betont die soziale Dimension und schafft mehr Transparenz. Die SPD hatte 1999 die Wegweisungen gegeben: Bundeskanzler Gerhard Schröders Initiative für ein Konvent zur Grundrechte-Charta war der erste, entscheidende Schritt, der Verfassungsvertrag von 2004 ist die Substanz von des Vertrages von Lissabon.

Demokratie gestärkt

Das europäische Parlament wird zum ordentlichen Gesetzgeber und somit gleichberechtigt mit dem Europäischen Rat in der europäischen Gesetzgebung. Außerdem werden die nationalen Parlamente stärker in die Entscheidungen der Europäischen Union eingebunden. Und es gibt erstmalig die Möglichkeit von europäischen Bürgerbegehren.

Handlungsfähigkeit verbessert

Das Abstimmungsverfahren wird vereinfacht. Möglichkeiten der Blockaden im Ministerrat werden seltenter. Für eine Vielzahl von Entscheidungen für die zuvor die Einstimmigkeit im Rat erforderlich war, gilt nun die Beschlussfassung durch die qualifizierte Mehrheit. Ab Dezember 2014 gilt dann die im Rat das Prinzip der doppelten Mehrheit.

Der neue EU-Ratspräsident wird nun für zwei Jahre gewählt und ersetzt die bisher halbjährlich wechselden EU-Ratspräsidentschaft durch die Mitgliedstaaten. Zudem vertritt nun der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik die Europäische Union die außenpolitischen Interessen der EU.

Betonung der Sozialen Dimension

Die Europäische Union betont als zentrales Ziel die soziale Marktwirtschaft, die Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt erreichen will. Wettbewerb kann also nicht Selbstzweck sein.

Mehr Transparenz

Die Zuständigkeiten der Europäischen Union werden klarer als bislang von den nationalen Zuständigkeiten abgegrenzt. Es gibt drei Kategorien: die ausschließliche, die geteilte und die unterstützende Zuständigkeit. Zudem wird der Grundsatz der vorrangigen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, Bundesländer und Kommunen in den Bereichen der nicht-ausschließlichen Zuständigkeit gestärkt (Subsidarität).

Die SPD-Bundestagsfraktion verfolgt weiterhin das Ziel, eine echte europäische Verfassung zu erreichen. Dafür ist der Vertrag von Lissabon ein wichtiger Schritt.