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Umbau der Job-Center verantwortungslos 

Union endlich aufgewacht

Stand: 10.02.2010

Frau von der Leyen ist mir ihren Vorstellungen zum Umbau der Job-Center am Einspruch des Landes Hessen gescheitert. Sie wollte die bewährte gemeinsame Betreuung von Langzeitarbeitslosen durch Bund, Städte und Gemeinden aufgeben und auf getrennte Aufgabenwahrnehmung umstellen. Jetzt nimmt sie endlich Vernunft an und strebt ebenfalls die von uns bereits vor einm Jahr vorgeschlagenen Grundgesetzänderung an.
 

Angesichts der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt ist es unverständlich, wie die Ministerin für Arbeit und Soziales eine Regelung vorschlagen konnte, die Verwaltungschaos mit mehr Bürokratie auslöst. Ihr Gesetzentwurf sah vor, getrennte Aufgabenverteilung von Arbeitsagenturen und Kommunen bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen einzuführen. Das hieße, die gut eingespielten ARGEN und Optionskommunen müssten Ende 2010 aufgelöst werden. Für derzeit 6,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger hätte das zur Folge, dass sie zu zwei Behörden gehen müssen, zweimal Anträge stellen müssen, ihre Akten zweimal geprüft werden müssen und sie zwei Bescheide bekommen. Und das in einer Zeit, in der es wichtig wäre, bestehende Strukturen zu stabilisieren.
 

SPD bietet konstruktive Mitarbeit an

Wir haben Frau von der Leyen aufgefordert, zur Vernunft zu kommen, und einer Grundgesetzänderung nicht im Wege zu stehen. Wir brauchen eine dauerhaft tragfähige Lösung und keine Abkehr von dem Prinzip der Hilfe aus einer Hand. Mit komplizierten Abstimmungsprozessen und Appellen an freiwillige Kooperation und gute Zusammenarbeit kann eine gute Unterstützung für Langzeitarbeitslose nicht gewährleistet werden.

Der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Frank-Walter Steinmeier und Ministerpräsident Kurt Beck haben am 3. Februar in einem Brief an Kanzlerin Merkel, Ministerin von der Leyen und Ministerpräsident Rüttgers ihre Gesprächsbereitschaft und konstruktive Mitarbeit an einer verfassungsrechtlich sauberen Lösung angeboten. Die Gesetzentwürfe hierzu haben wir bereits vorgelegt.

Wir begrüßen, dass nun auch die Unionsfraktion eingesehen hat, dass es ohne eine Verfassungsänderung nicht geht. Die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratisch geführten Länder sind jedenfalls nach wie vor bereit, gemeinsam die notwendigen Mehrheiten für eine Verfassungsänderung zur Absicherung der Argen zu bilden. Nicht, um der Bundesregierung zu helfen, sondern weil ihre Handlungsunfähigkeit nicht zu Lasten arbeitsloser Menschen gehen darf.

Grundlage der Verhandlungen bleibt unser Gesetzentwurf von Anfang 2009. Er ist intensiv beraten und im Einvernehmen zwischen Ländern und damaliger Bundesregierung beschlossen worden. Die Union sollte nicht aus kosmetischen Gründen der Gesichtswahrung noch weitere Zeit vergeuden, indem alle schon gelösten Probleme neu aufgemacht werden. Im ersten Schritt muss es um die einfach-gesetzlichen Regelungen gehen. In diesem Zusammenhang kann auch eine begrenzte Ausweitung der Zahl der Optionskommunen geregelt werden. Unabdingbar ist für uns, dass wir, wie schon vor einem Jahr beschlossen, die Qualität der Arbeitsvermittlung und das Verhältnis zwischen Arbeitsvermittlern und Arbeitsuchenden verbessern. Drastische Kürzungen bei der Arbeitsförderung, wie sie von Schwarz-Gelb bei den Haushaltsberatungen schon angekündigt werden, lehnen wir ab. Erst im zweiten Schritt der Beratungen werden wir über die Verfassungsänderung entscheiden. Wir wollen ein Ergebnis. Und wir sind bereit zu harten und zügigen Verhandlungen.
  

Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts

Hintergrund für die Entscheidung ist, dass das Bundesverfassungsgericht die Zusammenarbeit von Kommunen und Bund für verfassungswidrig erklärt hat, weil das Grundgesetz eine Zusammenarbeit von Kommunen und Bund nicht vorsieht. Die Frist, die das Bundesverfassungsgericht gesetzt hat, endet am 31.12.2010. Dann haben die ARGEN und die Optionskommunen keine Rechtsgrundlage mehr. Da sich diese Strukturen aber als intakt und arbeitsfähig erwiesen haben, sollte eine Möglichkeit gefunden werden, mit einer Grundgesetzänderung die Modelle zu erhalten. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dazu im Dezember zwei Gesetzentwürfe im Bundestag eingebracht. Diese Gesetzentwürfe basieren auf dem noch von Olaf Scholz mit den Ländern ausgehandelten Vorschlag.

Alle 16 Ministerpräsidenten der Länder hatten im März 2009 dem Vorschlag des damaligen Arbeitsministers Olaf Scholz zugestimmt, ebenso das CDU-Präsidium. Wer nicht zustimmte, war die CDU/CSU-Fraktion. Damit scheiterte eine vernünftige Lösung in einer für den Arbeitsmarkt schwierigen Zeit. Die neue schwarzgelbe Regierung widersteht nun auch wieder einer vernünftigen Lösung und strebt einen Weg an, der die Arbeitsvermittlung auf unverantwortliche Weise erschwert.

Die Bundesländer haben sich auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Dezember 2009 mit einem eindeutigen Votum für eine Grundgesetzänderung ausgesprochen, die die Einrichtung von Zentren für Arbeit und Grundsicherung auf eine grundgesetzlich feste Grundlage stellt.
 

Lösungsvorschlag der SPD

Mit den Gesetzentwürfen der SPD werden die Voraussetzungen geschaffen, damit für die Träger Bundesagentur für Arbeit und Kommunen auch künftig die Aufgaben gemeinsam wahrgenommen werden können. Dazu werden so genannte „Zentren für Arbeit und Grundsicherung“ als Anstalten des öffentlichen Rechts errichtet, in denen die Träger ihre Kompetenzen bündeln und die Hilfen einheitlich erbringen. Die Bundesagentur für Arbeit und die kommunalen Träger bleiben für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben verantwortlich. Durch klare Aufsichtsstrukturen ist Transparenz für den Bürger und die Möglichkeit der Zuordnung der Verantwortung für die einzelnen Leistungen gegeben. Der Entwurf baut damit auf den Erfahrungen der Zusammenarbeit auf und entwickelt diese im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiter.

Diese Lösung bietet sowohl den Arbeitssuchenden als auch den Beschäftigten verlässliche Strukturen, den geringsten Grad an Bürokratie und letztlich deutlich weniger Kosten als der Vorschlag der Bundesregierung.
  

Rede des Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Hubertus Heil in der Debatte am 17.12.2009

 

Rede der Sprecherin der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales Annette Kramme in der Debatte am 17.12.2009

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