Bewertung Koalitionsvertrag: Arbeit
Keine Visionen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Stand: 07.11.2009
Der Koalitionsvertrag gibt keine grundlegenden Reformansätze im Bereich Arbeit und Arbeitsmarkt zu erkennen. Dafür wird die Reformpolitik der SPD teilweise zurückgenommen, werden Verschlechterungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angestrebt.
Überprüfung bestehender Mindestlöhne
Schwarz-Gelb stellt sich blind für die brennende soziale und ordnungspolitische Frage von Armutslöhnen und Lohndumping. Die Instrumente zur Schaffung und Sicherung existenzsichernder Löhne werden entschärft. Die bereits eingeführten Mindestlöhne stehen unter einem Evaluationsvorbehalt. Es ist davon auszugehen, dass keine neuen Branchen ins Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen werden. Durch ein „doppeltes Veto“ der Arbeitgeber im Tarifausschuss und der FDP im Kabinett werden Mindestlöhne blockiert. Das gesetzliche Verbot sittenwidriger Löhne ist Augenwischerei. Denn heute schon sind Löhne, die Tariflöhne oder ortsübliche Löhne um mehr als ein Drittel unterschreiten, nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unzulässig. Wer aber per Gesetz die Grenze zur Legalität so niedrig ziehen will, erteilt Dumpinglöhnen von zum Teil unter 4 Euro die Stunde seinen Segen.
Altersteilzeit soll auslaufen, keine Aussage zu Kurzarbeitergeld
Das Auslaufen der geförderten Altersteilzeit nach dem 31.12.2009 zerstört die Beschäftigungsbrücke für jüngere Beschäftigte. Wir fordern mit Nachdruck die Verlängerung der geförderten Altersteilzeit für Betriebe, die zugleich Ausbildungsabsolventen übernehmen. Zum Kurzarbeitergeld macht der Koalitionsvertrag keine Aussage. Auch die Kurzarbeiterregelung hilft, Beschäftigung in der Krise zu sichern und Betrieben wie Beschäftigten eine Brücke zu bauen. Wir fordern ihre Verlängerung.
Erhöhung Schonvermögen ist eine SPD-Forderung
Die Erhöhung des als Alterssicherung dienenden Schonvermögens für ALG-II-Bezieher ist eine SPD-Forderung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im August 2009 einen Gesetzentwurf mit weitergehenden Regelungen auf den Weg gebracht, dessen weitere Behandlung aber von der CDU/CSU verhindert worden ist. Allerdings ist nur ein sehr kleiner Teil der Langzeitarbeitslosen betroffen. Zur armutsfesten Weiterentwicklung des Regelsatzes für alle Grundsicherungsempfänger gibt es keine Aussage. Mit der zu prüfenden Pauschalierung der Heiz- und Unterkunftskosten ist sogar eine Leistungskürzung zu befürchten. Das FDP-„Bürgergeld“, das alle Leistungen zusammenfassen will, ist ein Euphemismus für Einschnitte in das Sicherungsniveau. Bessere Hinzuverdienste können die aktive Arbeitsmarktpolitik nicht ersetzen und bringen die Gefahr einer Verfestigung von prekärer Beschäftigung und Hartz-IV-Bezug.
Kommunalisierung der aktiven Arbeitsmarktpolitik
Eine Organisationsreform SGB II wird nicht ernsthaft in Angriff genommen. Die zum 31.12.2010 auslaufende Rechtsgrundlage für die Arbeit der ARGEN wird zum drängenden Problem. Während die Krise auf dem Arbeitsmarkt spürbar wird, verunsichert Schwarz-Gelb Arbeitsvermittler und Arbeitsuchende. Zum Nachteil der Hilfebedürftigen wird die getrennte Aufgabenwahrnehmung BA/Kommunen (doppelte Bürokratie) angestrebt. Die Sicherung der Optionskommunen über das Jahr 2010 hinaus und die Ausweitung der Ermessenspielräume zum Einsatz von Arbeitsmarktinstrumenten vor Ort sind klare Zeichen einer Kommunalisierung der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Die Existenz der BA in ihrer bisherigen Form steht auf dem Spiel.
Saft- und kraftlose Reformankündigungen im Arbeitsrecht
Der Kündigungsschutz soll nicht angetastet werden. Die Möglichkeiten der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen soll um die Option einer zulässigen Vorbeschäftigung bei Neueinstellung beim gleichen Arbeitgeber nach einer Wartezeit von 1 Jahr erweitert werden, was eine zusätzliche Möglichkeit zur Umgehung des Kündigungsschutzes eröffnet. In der Krise verlieren befristet Beschäftigte und Leiharbeitnehmer als erste ihren Arbeitsplatz. Eine Zunahme befristeter Beschäftigung ist zu befürchten.
Der Koalitionsvertrag enthält darüber hinaus wenig ambitionierte und nicht klar umschriebene Ziele zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung, zum Arbeitnehmerdatenschutz und zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Der Arbeitnehmerdatenschutz soll nur ein kleiner Baustein im Datenschutzrecht sein. Von einem – wie von der SPD geforderten – Arbeitnehmerdatenschutzrecht als Teilgebiet des materiellen Arbeitsrechts will die Koalition nichts wissen. Außer dem Ausschluss der Bespitzelung am Arbeitsplatz ist das angestrebte Schutzniveau des „verbesserten“ Arbeitnehmerdatenschutzes nicht klar. Das Thema Informantenschutz bleibt ausgeklammert. Unklar ist, welche Bemühungen gegenüber der bereits deutlich intensivierten Schwarzarbeitsbekämpfung verstärkt werden sollen.