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26.10.09 - 925 

Im Zweifel gegen die Verbraucher


AG Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Zu den Vereinbarungen im Bereich Verbraucherpolitik im Koalitionsvertrag erklärt die Sprecherin der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion Waltraud Wolff:

Schwarz-Gelb hat auch in der Verbraucherpolitik einen grandiosen Fehlstart hingelegt. Von einem "Kursbuch für die nächsten vier Jahre" kann keine Rede sein. Meist bleiben die Vereinbarungen im Ungefähren. Wenn man sich überhaupt auf etwas Konkretes verständigt hat, dann im Zweifel auf Maßnahmen gegen die Wünsche der Verbraucher:

  • Beispiel Gentechnik: Die Koalition spricht sich für die Genkartoffel aus und will sich beim Genmais nicht auf ein Verbot festlegen, obwohl Verbraucher gentechnikfreie Lebensmittel erwarten. Anstatt sich für gentechnikfreie Regionen einzusetzen, können die Bundesländer zukünftig die Abstände zwischen Feldern mit gentechnisch veränderten Pflanzen und konventionellem oder ökologischem Anbau sogar noch verkürzen. Die bisherige Nulltoleranzpolitik bei Verunreinigungen mit in der EU nicht zugelassenen GVO wird aufgegeben.

  • Beispiel Lebensmittelkennzeichnung: Die Verbraucher wollen die Nährwertkennzeichnung mit Ampelfarben, die Koalition ist dagegen. Eine klare Kennzeichnung von länger haltbarer Milch (sogenannte ESL-Milch) kommt nicht, obwohl sie national möglich wäre. Hier dürfen die Verbraucher weiter mit der Verkehrsbezeichnung "frische Milch" getäuscht werden. Die Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten soll dagegen auf EU-Ebene neu geregelt werden, obwohl diese schon nach geltendem Recht zu kennzeichnen sind.

  • Beispiel Finanzdienstleistungen: Verbraucher erwarten mehr Sicherheit am Finanzmarkt. Schwarz-Gelb jedoch kann sich nicht auf einen Finanz-TÜV einigen. Weder soll die BaFin Verbraucherschutz als Aufgabe bekommen, noch werden die Verbraucherverbände mit einer Marktwächterfunktion ausgestattet. Ob es eine gesetzliche Verpflichtung zur Herausgabe eines Kurzinformationsblattes für Finanzprodukte geben wird, ist unklar. Für den Ausbau der Honorarberatung wird nichts getan, Fehlanreize aufgrund der Provisionsorientierung beim Vertrieb von Finanzprodukten werden nicht beseitigt.

  • Beispiel Verbraucherinformation: Verbraucher wollen mehr Transparenz, zum Beispiel durch eine Smiley-Kennzeichnung von Restaurants und eine Ausweitung des Verbraucherinformationsgesetzes auf alle Produkte und Dienstleistungen. Die Koalition dagegen will Ross und Reiter erst bei "wiederholten Verstößen" nennen und kann sich auf eine Ausweitung des Verbraucherinformationsgesetzes nicht verständigen, obwohl die Forderung auf dem Verhandlungstisch lag. Verbraucher wollen einfach erkennbare und aufs wesentliche reduzierte Informationen, die Koalition dagegen verstärkt die Informationsflut noch.

  • Beispiel Verbraucherorganisationen: Die Arbeit des Verbraucherzentrale Bundesverbandes und der Stiftung Warentest sind heute wichtiger denn je. Schwarz-Gelb möchte die "Beratungs- und Informationsaktivitäten" langfristig finanzieren. Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband sind aber auch deshalb wichtig, weil sie die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher im politischen Prozess vertreten und unseriöse Anbieter durch Abmahnungen und Klagen vom Markt drängen, zum Beispiel wenn diese mit falschen Testurteilen der Stiftung Warentest werben. Soll die Finanzierung hier etwa zurückgefahren werden? Stattdessen müssten kollektive Verbraucherrechte ausgeweitet werden zum Beispiel durch ein Unterlassungsklagenrecht auch im Bereich Datenschutz. Das aber lehnt Schwarz-Gelb ab.

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